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Laut Hugo kann das System solche Situationen nicht interpretieren. Denn ein Warnblinker könnte auch auf einen Unfall hindeuten. Daher sollten in solchen Fällen die Fahrer die Entscheidung zum Vorbeifahren übernehmen.

In der Entwicklung sei es jedoch nicht so, dass solche Situationen mit realen Daten eingefahren werden müssten, um das System zu trainieren. Es sei kein Ende-zu-Ende-gelerntes System ohne Anpassungsmöglichkeiten für die Entwickler. So könnten If-then-else-Schleifen hinterlegt werden. Allerdings werde versucht, 99 Prozent der Situationen durch das neuronale Netz zu trainieren. Dabei handele es sich in der Praxis um verschiedene Netze, die ineinandergriffen. Dazu zählten beispielsweise das Wahrnehmungs- und das Planungsnetz.

Keine freihändige Fahrt erlaubt

Während der Fahrt war es erforderlich, dass Entwicklerin Milowsky regelmäßig mit den Händen das Lenkrad berührte. Es handelt sich nicht um ein Freihandsystem, wie es BMW und Ford bereits für verschiedene Modelle auf der Autobahn anbieten . Laut Mercedes soll die Aufmerksamkeit der Fahrer künftig jedoch durch die Überwachung der Augenbewegungen kontrolliert werden. In dem Testfahrzeug war diese Funktion noch nicht aktiv.

Das Problem für Anbieter wie Mercedes oder Tesla: In Europa kann es noch einige Zeit dauern, bis ein Level2++-System zugelassen wird. In den USA oder China ist das schon früher möglich. Hintergrund ist die UN/ECE-Regelung 171, die erst im September 2024 in Kraft getreten ist(öffnet im neuen Fenster) . Sie regelt die Zulassung von fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen (driver control assistance systems, DCAS) wie Spurwechselassistenten.

Systeme wie im CLA, die selbstständig abbiegen und Kreuzungen überqueren können, sind darin nicht vorgesehen. Anders als Ford oder BMW will Mercedes keine Ausnahmeregelung beantragen, sondern eine Überarbeitung der DCAS-Regelung abwarten. Das kann durchaus einige Jahre dauern, wie die Verhandlungen über die automatische Lenkfunktion nach Level 3 gezeigt haben . Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) teilte auf Anfrage mit: "Der Zeitpunkt der Anpassung der UN Regelung 171 kann zum jetzigen Zeitpunkt von hier nicht angegeben werden."

Das hat auch den Nachteil, dass in Europa keine praktischen Erfahrungen mit dem System gemacht werden können.


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