Gesetzentwurf vorgelegt: Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken kommt
Die Bundesregierung macht Tempo bei der leichteren Installation von Balkonkraftwerken. Das Gesetz könnte nach der Sommerpause beschlossen werden.

Wohnungseigentümer und Mieter soll künftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der momentan innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Darüber hinaus sollen rein virtuelle Abstimmungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften erleichtert werden, um entsprechende Beschlüsse auch außerhalb von Präsenzversammlungen fassen zu können.
- Gesetzentwurf vorgelegt: Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken kommt
- Überzogene Auflagen unzulässig
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) kündigte die geplanten Erleichterungen Anfang Mai 2023 in seiner Photovoltaikstrategie an. "Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, wir wollen den Schukostecker ganz normal nutzen, wir wollen die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel (Grüne) in einer Bundestagsanhörung.
Weiterer Gesetzentwurf geplant
Für die gesetzliche Verankerung der Privilegierung ist das Justizministerium zuständig. Der Gesetzentwurf befasst sich daher nicht mit dem Anmeldeverfahren oder den technischen Erleichterungen wie der vorübergehenden Nutzung rückwärts laufender Zähler. Für diesen Bereich ist das Wirtschaftsministerium verantwortlich.
Jedoch liege dazu noch kein Referentenentwurf vor, sagte eine Sprecherin auf Anfrage von Golem.de. Dennoch sei geplant, dass ein solcher Entwurf noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werde. Die Beratungen im Bundestag könnten dann nach der Sommerpause beginnen.
Vergleichbar mit Anspruch auf Wallbox
Das Justizministerium begründet die Privilegierung der Balkonkraftwerke in dem Entwurf, der Golem.de vorliegt, mit den Worten: "Stromerzeugung durch Steckersolargeräte stellt eine gute Möglichkeit für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dar, sich teilweise selbst mit Solarstrom zu versorgen und so an der Energiewende teilzuhaben."
Das Verfahren wäre dann vergleichbar mit der Installation einer Wallbox zum Laden von Elektroautos. Zwar müsste eine Eigentümergemeinschaft der Installation weiterhin zustimmen, jedoch ist eine Ablehnung nicht ohne Weiteres möglich, da laut Paragraf 20 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die Zustimmung verlangt werden kann. Allerdings darf die Durchführung "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung" festgelegt werden.
Analog zum WEG soll der vergleichbare Paragraf 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ebenfalls geändert werden. Das betrifft den Anspruch von Mietern gegenüber ihrem Vermieter. Handelt es sich bei dem vermieteten Objekt um eine Eigentumswohnung, müsste der Vermieter die anderen Eigentümer um Zustimmung bitten.
Doch welche Auflagen könnten Eigentümern und Mietern gemacht werden?
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Überzogene Auflagen unzulässig |
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Aha danke. Der Zähler macht das also. Dann hoffe ich, dass sich die Elektriker in den...
http://www.lmdfdg.com/?q=private+vermieter+anteil Und jetzt schäme Dich und mach es das...
geht doch längst bzw ging doch schon immer. Andreas Schmitz machts vor, seine Anlage ist...
Das ist leider nicht Garantiert. Ich musste auch schon von Netzbetreibern lesen die auch...
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