Gesetzentwurf vorgelegt: Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken kommt

Die Bundesregierung macht Tempo bei der leichteren Installation von Balkonkraftwerken. Das Gesetz könnte nach der Sommerpause beschlossen werden.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Der Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks rückt näher.
Der Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks rückt näher. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Wohnungseigentümer und Mieter soll künftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der momentan innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Darüber hinaus sollen rein virtuelle Abstimmungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften erleichtert werden, um entsprechende Beschlüsse auch außerhalb von Präsenzversammlungen fassen zu können.

Inhalt:
  1. Gesetzentwurf vorgelegt: Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken kommt
  2. Überzogene Auflagen unzulässig

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) kündigte die geplanten Erleichterungen Anfang Mai 2023 in seiner Photovoltaikstrategie an. "Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, wir wollen den Schukostecker ganz normal nutzen, wir wollen die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel (Grüne) in einer Bundestagsanhörung.

Weiterer Gesetzentwurf geplant

Für die gesetzliche Verankerung der Privilegierung ist das Justizministerium zuständig. Der Gesetzentwurf befasst sich daher nicht mit dem Anmeldeverfahren oder den technischen Erleichterungen wie der vorübergehenden Nutzung rückwärts laufender Zähler. Für diesen Bereich ist das Wirtschaftsministerium verantwortlich.

Jedoch liege dazu noch kein Referentenentwurf vor, sagte eine Sprecherin auf Anfrage von Golem.de. Dennoch sei geplant, dass ein solcher Entwurf noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werde. Die Beratungen im Bundestag könnten dann nach der Sommerpause beginnen.

Vergleichbar mit Anspruch auf Wallbox

Das Justizministerium begründet die Privilegierung der Balkonkraftwerke in dem Entwurf, der Golem.de vorliegt, mit den Worten: "Stromerzeugung durch Steckersolargeräte stellt eine gute Möglichkeit für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dar, sich teilweise selbst mit Solarstrom zu versorgen und so an der Energiewende teilzuhaben."

Das Verfahren wäre dann vergleichbar mit der Installation einer Wallbox zum Laden von Elektroautos. Zwar müsste eine Eigentümergemeinschaft der Installation weiterhin zustimmen, jedoch ist eine Ablehnung nicht ohne Weiteres möglich, da laut Paragraf 20 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die Zustimmung verlangt werden kann. Allerdings darf die Durchführung "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung" festgelegt werden.

Analog zum WEG soll der vergleichbare Paragraf 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ebenfalls geändert werden. Das betrifft den Anspruch von Mietern gegenüber ihrem Vermieter. Handelt es sich bei dem vermieteten Objekt um eine Eigentumswohnung, müsste der Vermieter die anderen Eigentümer um Zustimmung bitten.

Doch welche Auflagen könnten Eigentümern und Mietern gemacht werden?

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Überzogene Auflagen unzulässig 
  1. 1
  2. 2
  3.  


FlashBFE 26. Mai 2023 / Themenstart

Aha danke. Der Zähler macht das also. Dann hoffe ich, dass sich die Elektriker in den...

elknipso 25. Mai 2023 / Themenstart

http://www.lmdfdg.com/?q=private+vermieter+anteil Und jetzt schäme Dich und mach es das...

crossbreak 25. Mai 2023 / Themenstart

geht doch längst bzw ging doch schon immer. Andreas Schmitz machts vor, seine Anlage ist...

nille02 25. Mai 2023 / Themenstart

Das ist leider nicht Garantiert. Ich musste auch schon von Netzbetreibern lesen die auch...

Kommentieren



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Betriebssystem
Tool aktiviert Windows XP jetzt ohne Crack und Internet

Das Tool Windows XP Keygen funktioniert erstmals auch komplett offline. Das Betriebssystem wird teilweise immer noch verwendet.

Betriebssystem: Tool aktiviert Windows XP jetzt ohne Crack und Internet
Artikel
  1. Star Wars: Obi-Wan Kenobi bekommt keine zweite Staffel
    Star Wars
    Obi-Wan Kenobi bekommt keine zweite Staffel

    Kathleen Kennedy erteilt der Fortsetzung der Star-Wars-Serie offiziell eine Absage. Die Charaktere könnten allerdings anderswo auftreten.

  2. Akkutechnik: Wie Gotion viel Energie ohne Nickel und Kobalt speichert
    Akkutechnik
    Wie Gotion viel Energie ohne Nickel und Kobalt speichert

    Die VW-Partnerfirma Gotion hat Akkupacks mit LMFP-Zellen entwickelt: für hohe Reichweiten mit weniger Lithium, ohne Nickel und Kobalt.
    Von Frank Wunderlich-Pfeiffer

  3. Smart Speaker: Google muss 32,5 Millionen Dollar an Sonos zahlen
    Smart Speaker
    Google muss 32,5 Millionen Dollar an Sonos zahlen

    Googles Smart Speaker nutzen anscheinend Sonos-Patente unrechtmäßig. Das kostet 2,30 US-Dollar pro Gerät.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • MSI RX 7600 299€ • Google Days • Inno3D RTX 4070 679€ • MindStar: u. a. ASRock RX 6800 XT Phantom Gaming OC 579€, PowerColor RX 6800 Fighter 489€, Endorfy Navis F360 ARGB 109€ • MSI MEG Z690 Godlike Bundle 805,89€ • Samsung 990 Pro 1TB/2TB ab 107€ • Logitech bis -46% [Werbung]
    •  /