Privacy Shield: Facebook droht Verbot von Datenweitergabe in die USA

Dem US-Konzern Facebook droht das Verbot einer Weiterleitung europäischer Nutzerdaten in die USA. Der irische High Court wies in der vergangenen Woche eine Beschwerde des sozialen Netzwerkes gegen eine entsprechende Anordnung der irischen Datenschutzbehörde DPC zurück. Die Behörde hatte Facebook Ende August 2020 in einer vorläufigen Anordnung aufgefordert , den Transfer personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA zu unterbinden.
Hintergrund des Rechtsstreits sind mehrere Klagen des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen die Datenweiterleitung durch Facebook. Diese haben bereits zweimal dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die rechtlichen Grundlagen für die Datenweitergabe, das Safe-Harbor-Abkommen und den Privacy Shield, für unzulässig erklärt hat . Nach dem Aus des Privacy Shield im Juli 2020 hatte die DPC im vergangenen August eine weitere datenschutzrechtliche Untersuchung gegen Facebook eingeleitet.
Alle Ansprüche zurückgewiesen
Diese Untersuchung ist nach Ansicht des High Court zulässig gewesen. In seiner 197-seitigen Entscheidung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) schreibt Richter David Barniville abschließend: "Ich weise alle von Facebook Irland im Laufe des Verfahrens vorgebrachten Ansprüche zurück."
Nach Ansicht von Schrems muss die DPC nun die Entscheidungen des EuGH zügig umsetzen und Facebooks Datentransfers aus der EU in die USA stoppen. "Wir erwarten nun, dass die DPC noch vor dem Sommer eine Entscheidung zum Stopp der Datentransfers von Facebook treffen wird. Das bedeutet, dass Facebook die meisten Daten aus Europa lokal speichern müsste, um sicherzustellen, dass Facebook USA keinen Zugriff auf europäische Daten hat. Die andere Möglichkeit wäre, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ändern, was aktuell ebenfalls diskutiert wird" , sagte Schrems(öffnet im neuen Fenster) .
Facebook hatte im vergangenen September bereits gedroht, die Dienste Facebook und Instagram in Europa einstellen zu müssen. Sollte das Unternehmen die Datenübertragung in die USA komplett einstellen müssen, sei es nicht klar, "wie unter diesen Bedingungen die Dienste von Facebook und Instagram in der EU fortgesetzt werden können" , hieß es damals in einer eidesstattlichen Erklärung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) für den Obersten Gerichtshof.



