Telekom versteckt sich hinter Verschwiegenheitsverpflichtung

Unterlagen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden, zu denen der NDR und die Süddeutsche Zeitung Zugang hatten, zeigen weiter, dass GCHQ wesentliche Teile des europäischen Internet-Verkehrs speichern und analysieren kann. Das betrifft in besonderem Umfang die Daten deutscher Internet-Nutzer: Hier hat der Dienst Zugriff auf zwei Transatlantik-Kabel sowie auf eine der wichtigsten Verbindungen nach Ostasien und das innereuropäische Kabel PEC, so der NDR am 28. August 2013.

Laut Süddeutscher Zeitung stammen die Unterlagen aus einem internen Informationssystem des GCHQ auf Wiki-Basis mit dem Namen "GC-Wiki". Daraus gehe hervor, dass der Dienst neben dem Überseekabel TAT-14 auch 13 weitere Glasfaserleitungen ausspähe. Dazu gehörten sowohl solche, die Europa mit Afrika und Asien verbinden, als auch innereuropäische. Damit habe der GCHQ theoretisch Zugriff auf Verbindungen innerhalb Europas und auch innerhalb Deutschlands.

Die Telekom teilte mit, sie gewähre "ausländischen Diensten keinen Zugriff auf Daten sowie Telekommunikations- und Internetverkehre in Deutschland". Zu möglichen Programmen britischer Geheimdienste habe man "keine Erkenntnisse", halte sich aber an jeweils geltende Landesgesetze. Aufgrund des UK Official Secrets Act bestehe allerdings eine Verschwiegenheitsverpflichtung des Unternehmens.

Zu den Betreibern gehören laut den Snowden-Unterlagen die British Telecom (BT) und der Tier-1-Provider Level 3. BT soll eigene Hardware zur Verfügung gestellt haben, die den Agenten das Abhören erleichtert, so der NDR. Auf Anfrage teilte das Unternehmen mit, es halte sich "überall, wo wir tätig sind, an die Gesetze und regulatorischen Vorgaben" und mache, solange es die gesetzlichen Vorgaben erlauben, "Kundendaten Dritten nicht zugänglich".

Auch Level 3 teilte mit, dass das Unternehmen sich lediglich an die Gesetze der Länder halte und keine Auskünfte über die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten geben könne.

Level 3 erklärte am 1. August 2013 zu einem Bericht über Abhörmaßnahmen am DE-CIX: "Der Bericht ist falsch. Level 3 gestattet keiner, und hat in der Vergangenheit keiner fremden Regierung den Zugang zu ihrem Telekommunikationsnetz oder ihren Einrichtungen in Deutschland gestattet, um Überwachungen jeglicher Art durchzuführen." Diese Formulierung könnte ein Trick sein, denn die US-Regierung ist keine fremde Regierung für den Konzern.

Für weitere Hintergründe zur NSA-Affäre aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:

Chronologie der Enthüllungen

Glossar zur NSA-Affäre

Nachtrag vom 29. August 2013, 10:00 Uhr

Wir haben im Text die Richtlinien zu Onlinepetitionen des Bundestages und den Bericht der Süddeutschen Zeitung zu Tempora ergänzt.

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 Prism-Skandal: Bundestag blockiert Online-Petition gegen Tempora
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hrothgaar 23. Sep 2013

Ich darf mal Zitiren:"Ebenfalls müsse die Partei ihr Erscheinungsbild nach außen...

hrothgaar 22. Sep 2013

Tja, da sieht man es: ca, 2,5% mehr war wiedereinmal nicht drin. Die hatten für diese...

Luke321 06. Sep 2013

Das habe ich oben bereits angemerkt, ja. Das Kompliment gebe ich zurück.

jnsmy 01. Sep 2013

HElft doch einfach den Piraten & Linken das Volk aufzuwecken, Redet mit den Menschen...



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