Prime Video mit mehr Werbung: US-Gericht weist Sammelklage gegen Amazon ab

Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Washington hat eine Sammelklage gegen Amazon wegen der Schaltung von zusätzlicher Werbung auf Prime Video abgewiesen. Im Urteil(öffnet im neuen Fenster) bestreitet die US-Bezirksrichterin Barbara J. Rothstein die Behauptung, wonach die Werbeschaltung in Prime Video einer Preiserhöhung gleichkomme.
Seit Anfang 2024 ist Prime Video ein werbefinanziertes Streamingabo , bei dem Werbung mitten in Filmen und Serienepisoden geschaltet wird, die sich nicht überspringen lässt. Vor dieser Änderung gab es seit Jahren Werbung vor Filmen und Serienfolgen, in denen auf andere Prime-Video-Inhalte hingewiesen wurde. Diese Werbung ließ sich überspringen, aber nie abschalten.
Abonnenten von Prime Video müssen sei Anfang 2024 eine monatliche Zusatzgebühr in Höhe von 2,99 US-Dollar bezahlen, falls sie das Videostreamingabo ohne Werbeunterbrechungen schauen wollen. Die Kläger der Sammelklage in den USA argumentierten damit, dass dies einer erzwungenen Preiserhöhung entspreche.
So entschied das Gericht
Die Schaltung der zusätzlichen Werbung sei "eine Änderung der Abonnementleistungen und keine Preiserhöhung" , urteilte Rothstein. Alle Abonnenten würden einem Vertrag zustimmen, wenn sie ein Prime-Abo buchen, und Amazon habe die Bedingungen des Vertrags geändert.
"Es stimmt, dass Amazons Einführung von Werbeeinblendungen in seinen Streamingdienst für die Prime-Mitglieder, die sich dafür entschieden haben, mehr zu zahlen, um werbefrei zu streamen, letztlich eine Auswirkung auf die Brieftaschen dieser Abonnenten hatte, die einer 'Preiserhöhung' gleichkam" , räumt die Richterin ein.
Amazon darf Aboleistung ändern, urteilt das Gericht
"Der Gerichtshof ist jedoch aus mehreren Gründen gezwungen, an der Unterscheidung zwischen einem Vorteilsentzug und einer Preiserhöhung festzuhalten" , so Rothstein. "Erstens wird diese Unterscheidung in den Verträgen selbst wiederholt bekräftigt."
Sie führt weiter aus, dass "Leistungsänderungen und -streichungen" in den Verträgen ausdrücklich erlaubt seien. "Preiserhöhungen sind begrenzt und nur unter bestimmten Bedingungen zulässig." Die ausdrücklich unterschiedliche Behandlung dieser Dinge ergebe wenig Sinn, "wenn man eine Streichung von Leistungen in eine Preiserhöhung umwandeln könnte, indem man sie einfach als solche umschreibt" , so die Richterin.
Nach Ansicht des Gerichts brachten die zusätzlichen Werbeschaltungen "keinerlei Preiserhöhung" . Die Gebühr für Abonnenten habe sich nicht verändert, wenn sie die Zusatzoption nicht aktiv gebucht haben. "Die einzigen Abonnenten, die eine Preiserhöhung erfuhren, waren diejenigen, die sich freiwillig für eine solche entschieden, indem sie sich für die Gebühr von 2,99 Dollar pro Monat entschieden, um Werbung zu vermeiden."
Sammelklage gegen Amazon in Deutschland
In Deutschland hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht und daran können sich Betroffene beteiligen. Aktuell haben sich der Sammelklage knapp 112.700 Personen(öffnet im neuen Fenster) angeschlossen.
Die Verbraucherschützer werfen Amazon vor, die Schaltung der Zusatzwerbung ohne Zustimmung der Abonnenten vorgenommen zu haben. Wer seinerzeit ein Prime-Abo aktiv hatte, kann sich an der Klage beteiligen, auch wenn die Zusatzoption nie gebucht wurde.
In einem ähnlich gelagerten Fall verlor Amazon vor Gericht . Die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung für das Prime-Abo ist nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf rechtlich unwirksam. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten sei unzulässig, urteilte das Gericht und schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an.



