Presseähnlich: Stillgelegte SWR-Nachrichten-App Newszone wieder in Betrieb
Der SWR hat die wegen eines Rechtsstreits im Herbst 2022 stillgelegte App Newszone wieder aktiviert. Die App sei seit Dienstag wieder verfügbar, teilte der öffentlich-rechtliche Südwestrundfunk (SWR) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Dass die App vorübergehend stillgelegt war, war Folge einer juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Sender und Presseverlegern im Südwesten.
Vom Anwalt der Verlegerseite hieß es auf dpa-Anfrage, man prüfe nun, ob man auch gegen den Neustart juristisch vorgehen werde.
Die App Newszone richtet ihr Angebot vor allem an jüngere Menschen. Das Angebot gibt es seit Frühjahr 2022. Verleger hatten geklagt, weil sie die App für zu zeitungsähnlich hielten. Die Unternehmen wollen damit eine gebührenfinanzierte Konkurrenz für ihre Angebote abwehren. Im Medienstaatsvertrag der Bundesländer ist geregelt, dass Rundfunkangebote im Internet nicht presseähnlich gestaltet sein dürfen und Audio und Video im Fokus stehen müssen.
In der Hauptsache des Streits zwischen SWR und Verleger über Newszone gab es bislang noch keine Verhandlung. Das Landgericht Stuttgart verbot 2022 in einem Eilverfahren die App mit einer einstweiligen Verfügung in der damaligen Form. Die Richter stuften das Angebot der Newszone-App an einem bestimmten Tag als zu presseähnlich und damit wettbewerbswidrig ein und erließen eine einstweilige Verfügung gegen den SWR.
Newszone-Inhalte waren immer weiter verfügbar
Danach stoppte der Sender die App zwar vorerst, stellte die Inhalte von Newszone aber weiterhin auf anderen Wegen bereit, etwa über die Webseite dasding.de/newszone und Tiktok. Die Zeitungsverleger sehen darin "eine technische Umgehung des Verbotstenors" , wie Wolfgang Poppen, Verleger der Badischen Zeitung aus Freiburg, betonte.(öffnet im neuen Fenster)
Das Oberlandesgericht Stuttgart wiederum hob im Sommer 2023 das Verbreitungsverbot der Nachrichten-App wieder auf. Zur Begründung führte es aus, dass vor der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens eine Schlichtung auf der Grundlage der zwischen dem BDZV und der ARD geschlossenen Schlichtungsvereinbarung hätte durchgeführt werden müssen, berichtete der SWR(öffnet im neuen Fenster) .