Prepaid-Karten: Anonymität wird zum Fall für den Menschenrechtsgerichtshof
Die Bundesregierung will Käufer von Prepaid-Karten schärfer kontrollieren lassen. Dabei verstößt vielleicht schon das bisherige Gesetz gegen die Menschenrechtskonvention.

Der Rechtsweg ist manchmal so lang, dass an seinem Ende der ursprüngliche Anfang schon nicht mehr existiert. So geht es Patrick Breyer gerade. Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpft der schleswig-holsteinische Piratenabgeordnete auf dem Rechtsweg dafür, Prepaid-Karten kaufen zu dürfen, ohne dabei seinen Namen nennen zu müssen.
Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht seit 2004 vor, dass jede SIM-Karte auf einen Anschlussinhaber registriert wird, abgefragt werden müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum. Breyer argumentiert, die "Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaid-Karten" gefährde "die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist".
Mittlerweile ist er in der letzten Instanz angekommen. 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es ein Recht auf anonyme Kommunikation nicht gebe, woraufhin Breyer eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einreichte, weil er das Vertriebsverbot anonymer Prepaid-Handykarten in Deutschland für menschenrechtswidrig hält.
Künftig Prepaid-Kartenkauf nur mit Ausweis
Jetzt, knapp vier Jahre später, zeichnet sich ab, dass der EGMR die Beschwerde von Breyer annimmt, dass es also eine mündliche Verhandlung und ein Urteil geben wird.
Praktisch zur gleichen Zeit hat die Bundesregierung beschlossen, das Anonymitätsverbot im Rahmen des neuen Antiterrorpakets noch auszuweiten. In ihrem Entwurf des neu gefassten Paragrafen 111 TKG heißt es, die Daten des Prepaid-Kartenkäufers müssten durch die Vorlage eines Ausweises überprüft werden. Das war bisher nicht der Fall, weshalb es kein Problem war, bei der Registrierung einen Fantasienamen anzugeben.
Es könnte also sein, dass der EGMR eine Praxis für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt, die eigentlich noch verschärft werden soll. Was zuerst kommt, ist absehbar: Wahrscheinlich wird das neue Antiterrorpaket schneller in Kraft treten. Zwar muss sich der Bundestag erst noch mit den verschiedenen Maßnahmen befassen und die parlamentarische Sommerpause beginnt bald. Aber die erste Lesung ist bereits für den morgigen Donnerstag angesetzt.
EGMR fordert Bundesregierung zu Stellungnahme auf
Und wie langsam der EGMR arbeitet, wird aus einem Brief des Gerichtshofs an die Bundesregierung deutlich, der Zeit Online vorliegt. Darin fordert der Vizepräsident der für den Fall zuständigen Sektion die Regierung zu einer schriftlichen Stellungnahme auf. Diese dürfe auf Deutsch verfasst werden, heißt es in dem Brief, aber eine Übersetzung ins Englische oder Französische müsse die Bundesregierung dann nachreichen. Und zwar bis spätestens zum 10. Oktober 2016. Bis dahin dürfte das Antiterrorpaket den parlamentarischen Prozess durchlaufen haben.
Beantworten soll die Bundesregierung dem EGMR diese Fragen: Beeinträchtigt Paragraf 111 TKG das Recht auf Privatsphäre und das auf Meinungsfreiheit, wie es Artikel 8 und Artikel 10 der Menschenrechtskonvention garantieren? Und wenn ja, ist diese Beeinträchtigung rechtmäßig, weil beide Artikel entsprechende Maßnahmen unter anderem "zum Schutz der nationalen Sicherheit" erlauben?
Genauso dürfte die Bundesregierung argumentieren. Ob der EGMR dem folgen wird, ist offen. Sollte er schon die bisherige, leicht zu umgehende Zwangsidentifizierung für menschenrechtswidrig erklären, müsste der Gesetzgeber das Telekommunikationsgesetz wohl erneut ändern. Daten zur Identität, sagt Breyer, dürften dann nur noch erhoben werden, wenn das zur Abrechnung nötig ist. Und das ist bei Prepaid-Tarifen grundsätzlich nicht der Fall.
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Hast du kein Kopfkissen? Das öffentliche Interesse überwiegt hier vermutlich deutlich...
Ich glaube das genau dieser Typ bereits im Sichtfeld der Behörden war durch was auch...
Wenn du dein Auto verleiht oder verschenkst, es aber weiter auf dich laufen lässt und es...