Preisparität: Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Amazon ein
Amazon hat den Zwang, nach dem Händler bei Amazon Marketplace den jeweils günstigsten Preis im Web anbieten mussten, auf Druck des Kartellamts nun komplett aufgehoben. Die Kunden dürfte das nicht freuen.

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Amazon eingestellt, nachdem das Unternehmen die Vorgaben zur Preisparität komplett erfüllt hat. Das gab die Behörde am 26. November 2013 bekannt.
Ende August 2013 hatte Amazon dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass die Preisparität auf Amazon Marketplace nicht mehr durchgesetzt wird. Danach mussten Händler bei Amazon Marketplace den günstigsten Preis für ihr Produkt im Web anbieten. Die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seien für einen Teil der Händler bereits geändert worden. Einige Amazon-Händler sollen die Änderungen aber noch gar nicht bemerkt haben. Zudem gelten die Vorgaben weiter für Amazon-Platinhändler, also Anbieter mit einem großen Volumen bei Amazon.
Behördenchef Andreas Mundt: "Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität."
Amazon sei der größte Onlinehändler und stünde mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber seien unter keinen Umständen zu rechtfertigen, "auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Onlinemarktplatzes."
Dazu habe die deutsche Behörde mit dem britischen Office of Fair Trading zusammengearbeitet. Die Behörden hätten hierdurch eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht.
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Wegen der bedeutenden Marktposition von Amazon als Handelsplattform. Es liegt ja genauso...