Preiserhöhung: Verbraucherzentrale lädt zur Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) lädt Betroffene ein(öffnet im neuen Fenster) , an der Sammelklage gegen Vodafone wegen einseitiger Preiserhöhungen teilzunehmen. Das gab die Verbraucherschutzorganisation am 24. April 2024 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Ziel ist es, dass Vodafone "die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung" erstattet. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.
Das Bundesamt für Justiz eröffnete am Vortag das Klageregister. Vodafone hatte im Frühjahr 2023 Preiserhöhungsschreiben verschickt. Es geht um Verträge für Kabelanschlüsse und bei der Vermarktung durch Vodafone im Festnetz der Telekom. "Nach unserer Kenntnis hat Vodafone die Preise in vielen Fällen um 5 Euro pro Monat erhöht. Wir fordern die Erstattung gezahlter Beträge und beantragen, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlt" , heißt es von der Verbraucherzentrale.
"Grundsätzlich gilt der Preis, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Vodafone hat in den Preiserhöhungsschreiben keine Rechtsgrundlage für die Preiserhöhungen genannt. Soweit Vodafone jetzt auf seine AGB verweist: Der VZBV hat sich die Preiserhöhungsklauseln angeschaut und hält sie für unwirksam" , erklärte ein Sprecher des VZBV Golem.de.
Vodafone: Gestiegene Kosten
Vodafone rechtfertigt die Preiserhöhung weiterhin: "Der Großteil aller deutschen Unternehmen hat inflationsbedingt seine Preise erhöht. Wir haben lange versucht, uns gegen diesen Trend zu stellen" , sagte Unternehmenssprecher Volker Petendorf Golem.de auf Anfrage. "Allerdings mussten auch wir aufgrund stark gestiegener Kosten unsere Festnetzpreise moderat anpassen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir in unseren AGB entsprechend aufgenommen." Man biete den Festnetzkunden auch nach der Preiserhöhung mit das beste Preis-Leistungs-Verhältnis im Markt, betonte er.
Vodafone Deutschland schrieb seit Mai 2023 die Bestandskunden an. Betroffene berichten über Preissteigerungen von ursprünglich 27,99 Euro auf 32,99 Euro beziehungsweise von 32,99 Euro auf 37,99 Euro monatlich. Der VZBV hält die Preiserhöhungen für unzulässig. Das gelte auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzerns, die das Vorgehen erlauben.
Zeitgleich mit den Preiserhöhungen informierte Vodafone Deutschland die Kunden über ihr Recht, den Vertrag innerhalb von drei Monaten zu kündigen, wenn diese die Preiserhöhung nicht akzeptieren. Tatsächlich verlor der Kabelnetzbetreiber nach der Preisänderung massiv Kunden.



