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Predictive Policing: Das BKA will in die Zukunft sehen

US-Polizisten wissen dank Data Mining, wann und wo Verbrechen geschehen könnten. Das BKA interessiert sich für die Technik. Kritiker nennen sie "Blick in die Glaskugel" .
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Auch deutsche Behörden interessieren sich für den Blick in die Glaskugel. (Bild: Christian Schnettelker/Flickr/CC BY 2.0)
Auch deutsche Behörden interessieren sich für den Blick in die Glaskugel. Bild: Christian Schnettelker/Flickr/CC BY 2.0

In den USA ist das Predictive Policing - die voraussehende Polizeiarbeit - längst Realität. Was einst als Technik entstand, um Soldaten in Kriegsgebieten zu unterstützen, ist heute überall im Land zu finden. In Kalifornien(öffnet im neuen Fenster) , Florida(öffnet im neuen Fenster) und mindestens einem halben Dutzend weiterer Bundesstaaten(öffnet im neuen Fenster) setzt die Polizei spezielle Software ein, um herauszufinden, wann und wo ein Verbrechen stattfinden könnte. Dann können Beamte schon vorher vor Ort sein(öffnet im neuen Fenster) .

Die Informationen stammen aus internen Datenbanken, aber auch den Wetterbericht und soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter analysiert die Polizei. Gibt es Muster in den Daten? Wer steht in Kontakt mit wem? Spricht das Wetter für oder gegen bestimmte Straftaten? Das Ergebnis sind Wahrscheinlichkeiten, und nach denen richten die Beamten zum Beispiel ihre Streifen aus. Deutsche Strafverfolger können davon nur träumen - und das tun sie offenbar auch. Obwohl die derzeitige Gesetzeslage den Abgleich mehrerer Datenbanken für ein Predictive Policing nicht ohne weiteres erlaubt, schaut sich das BKA schon nach der passenden Software um. Das zeigen die Antworten auf mehrere Kleine Anfragen der Bundestagsfraktion Die Linke zum Thema Data Mining, also zur Analyse von Daten, um neue Hinweise und Erkenntnisse zu gewinnen.

In einer Antwort der Bundesregierung(öffnet im neuen Fenster) vom 19. Februar heißt es noch allgemein: "Im BKA wird eine Marktbeobachtung zu Data Mining Software durchgeführt. Angehörige der Behörde nahmen an Vorführungen teil und die Behörde erhielt Testberichte." Andrej Hunko und andere Abgeordnete der Linken wollten mehr wissen und fragten weiter.

Aus der Antwort auf eine mündliche Frage von Hunko(öffnet im neuen Fenster) geht nun hervor, dass sich das BKA bisher über die Data-Mining-Produkte von acht Unternehmen informiert hat: IBM, Netapp Deutschland, Fun Communications, CID Consulting, IABG, Moresophy, Osher Ltd. sowie Oracle. Dabei legt das Ministerium Wert auf die Feststellung, das BKA führe kein Data Mining "im Sinne einer anlasslosen 'Herstellung von neuem Wissen'" durch.

Aber wozu sonst, fragt der Abgeordnete Andrej Hunko: "Data Mining in Polizeidatenbanken greift tief in die Privatsphäre ein und gleicht einer Rasterfahndung. Auch Kontaktpersonen geraten ins Visier. Polizeien des Bundes dürfen eine solche Software nicht einsetzen, hierzu fehlen die gesetzlichen Regelungen. Mit seinen Suchbewegungen zu Data-Mining-Software geht das BKA weit über seinen gesetzlichen Auftrag hinaus."

Ein bisschen Data Mining macht das BKA auch schon, unter Umständen ist das also doch rechtlich möglich. Wie zum Beispiel die Software Analyst's Notebook(öffnet im neuen Fenster) zur schnellen Analyse von komplexen Datensätzen und zur Mustererkennung funktioniert, haben die Beamten sogar schon ihren weißrussischen Kollegen in einem Lehrgang demonstriert(öffnet im neuen Fenster) .

Das BKA ist nicht die einzige deutsche Behörde, die sich für den "Blick in die Glaskugel" interessiert, wie es Hunko nennt. Aus einer am 5. März veröffentlichten Antwort des Innenministeriums(öffnet im neuen Fenster) auf eine Kleine Anfrage der Linken geht hervor, dass sich sowohl das BKA als auch die Bundespolizei schon über das Projekt Caper (Collaborative information Acqisition, Processing, Exploitation and Reporting)(öffnet im neuen Fenster) informiert haben.

Soziale Netzwerke beobachten, um die Mafia zu finden

Caper soll polizeiliche Daten und öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet wie zum Beispiel soziale Netzwerke verknüpfen, semantisch auswerten und visuell so aufbereiten, dass Strafverfolger neue Zusammenhänge oder besondere Ereignisse erkennen können. Das System soll zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und für "besondere Gefahrenabwehranlässe" eingesetzt werden.

Ob die "proaktive Verbrechensbekämpfung" mit Caper in Deutschland überhaupt rechtlich möglich wäre, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht geprüft.

Das gilt auch für das Forschungsprojekt Proactive (Predictive reasoning and multi-source fusion empowering anticipation of attacks and terrorist actions in urban environments)(öffnet im neuen Fenster) , an dem die Universität der Bundeswehr München beteiligt ist. Das Ziel ist, Terrorangriffe in Städten zu verhindern. Dazu sollen Polizeidaten mit Daten von Sensoren verknüpft werden, die in der ganzen Stadt verteilt sein können.

Auch das Verteidigungsministerium will Daten analysieren

Hunko hält den Ansatz der proaktiven Verbrechensbekämpfung prinzipiell für falsch, weil er eine Selbstzensur zur Folge haben könnte: "Internetnutzer dürfen nicht als potenzielle 'Gefährder' betrachtet werden. Wer weiß, dass eigene Twitter-Accounts oder Blogs automatisch auf zukünftige Risiken gescannt werden, wird sich in öffentlichen Äußerungen zurückhalten."

Auch das Verteidigungsministerium will wissen, wie es aus öffentlich zugänglichen Quellen sicherheitsrelevante Erkenntnisse gewinnen kann. Für das Forschungsvorhaben WeroQ (Wissenserschließung aus offenen Quellen) gibt es dem Fraunhofer-Institut FKIE(öffnet im neuen Fenster) und der Firma IBM insgesamt 1,35 Millionen Euro.

Was der BND tut, bleibt geheim

"Soziale Quellen" seien bei der Analyse aber ausgenommen "und werden nicht betrachtet" , heißt es in der Antwort des Innenministeriums auf eine entsprechende Frage. Öffentlich zugängliche Informationen aus Netzwerken wie Facebook und Twitter werden demnach nicht ausgewertet. Nur welche offenen Quellen sonst? Die Frage bleibt zunächst unbeantwortet.

Auch ob der Bundesnachrichtendienst (BND) die Netzwerke überwacht, ist unklar. "Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des BND sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig" , heißt es in der Antwort des Innenministeriums, entsprechende Informationen fielen unter die Geheimhaltungsstufe "VS-Vertraulich" und könnten von den Abgeordneten deshalb nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages eingesehen werden, heißt es in der Antwort vom 5. März.


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