Portugal: Chef-Kontaktverbot nach Feierabend im Homeoffice
Portugal will das Homeoffice ab 1. Januar 2022 gesetzlich regeln und verbietet Arbeitgebern, Angestellte nach Feierabend zu kontaktieren. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen: Bei höherer Gewalt wie Unfällen, Streiks und Havarien darf der Chef sich weiter auch außerhalb der Arbeitszeit melden. Eine Nichtbeachtung der Regel kann laut einem Bericht der Tagesschau(öffnet im neuen Fenster) mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden.
Ab Januar 2022 dürfen Arbeitnehmer Homeoffice für sich beanspruchen, selbst wenn der Chef das nicht will. Die Firma muss allerdings mehr als zehn Mitarbeiter und der Beschäftigte Kinder unter acht Jahren haben. Ursprünglich war laut Bericht unter zwölf Jahren geplant.
Wer zusätzliche Kosten durch das Homeoffice hat – etwa höhere Strom- oder Internetkosten -, kann diese in Portugal vom Arbeitgeber einfordern, muss die Mehrkosten jedoch nachweisen.
In Deutschland gibt es kein Recht auf Homeoffice, sondern derzeit eine Homeoffice-Pflicht(öffnet im neuen Fenster): "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Weiter heißt es: "Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung(öffnet im neuen Fenster) mit ihren grundlegenden Arbeitsschutzregeln wurde bis 19. März 2022 verlängert(öffnet im neuen Fenster) (PDF).
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