Pornoplattform: Medienaufseher kämpfen weiter gegen xHamster

Die Medienaufseher in Deutschland wollen das Pornoportal xHamster dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Die Medienaufseher wollen eine Altersprüfung für Pornoportale wie xHamster.
Die Medienaufseher wollen eine Altersprüfung für Pornoportale wie xHamster. (Bild: Lionel Bonaventure/AFP via Getty Images)

Nach dem fehlgeschlagenen Versuch, das Pornoportal xHamster im Netz zu sperren, stehen die Medienanstalten wieder am Anfang. "Medienrechtlich sind wir gezwungen, nun von vorne anzufangen", sagte Laura Braam von der Landesanstalt für Medien NRW der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

"Das haben wir auch schon gemacht, erneut Kontakt zu den zypriotischen Behörden aufgenommen und auf das 'neue' Angebot hingewiesen." Inzwischen schöpfen die Medienaufseher wieder etwas Hoffnung, denn sie haben auf Zypern, wo die Betreiber vieler dieser Portale ihren Sitz haben, erstmals einen legitimierten Ansprechpartner.

Mittlerweile sei die zypriotische Medienaufsichtsbehörde offiziell zuständig, die entsprechende EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste für den Onlinebereich umzusetzen, sagte Braam. Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten. Gegen mehrere weitere Pornoanbieter ist dazu noch ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig.

Aufsichtsbehörden sehen sich benachteiligt

"Der Fall zeigt deutlich, wo die Gesetzgeberin gefordert ist", sagte Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. "Natürlich müsste es so sein, dass ein Inhalt, der gesperrt werden muss, auch gesperrt bleibt. Alles andere ist doch lächerlich und versteht auch kein Mensch."

Schmid forderte: "Wenn wir also Kinder im Netz schützen sollen, wäre es ganz hilfreich, wenn man uns funktionierende gesetzliche Grundlagen geben würde. Es ist eben mühsam, mit einem Messer in die Schießerei zu gehen. Aber wir sind zäh und bleiben natürlich dran."

Medienaufseher werden vom Gericht unterstützt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Landesanstalt für Medien NRW am 1. Dezember 2021 in erster Instanz Recht gegeben. Die Verbreitung frei zugänglicher pornografischer Inhalte sei zu Recht untersagt worden. Pornografie stellt nach Ansicht des Gesetzgebers eine erhebliche Gefahr für die seelische und sexuelle Entwicklung von Kindern dar.

Drei Jahre lang war die Medienaufsichtsbehörde gegen Pornoportale wie xHamster mit Sitz auf Zypern vorgegangen, die ihre Inhalte im Netz entgegen Vorgaben des Schutzes für Kinder und Jugendliche frei zugänglich halten. Es ergebe "keinen Sinn, dass wir trotz des identischen Inhalts wieder von vorne anfangen müssen", sagte auch Braam. Das Urheberrecht zeige, dass es auch anders gehen könnte: Dort gilt eine Verfügung automatisch für alle Domains, die den gleichen Inhalt verbreiten.

Die Netzsperren, die die Netzbetreiber schließlich auf Betreiben der Medienanstalten Anfang März 2022 gegen xHamster erlassen hatten, waren von den Betreibern des Pornoportals mit einem einfachen Trick sofort umgangen worden: Sie hatten die Domainadresse mit dem Kürzel de für Deutschland kurzerhand in deu geändert.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


xSureface 30. Mai 2022

Du vergisst, dass sogenannte 18+ Filmchen nicht die Realität darstellen. Das was dort...

FreiGeistler 28. Mai 2022

Ah, Christlich beinflusste Ansicht.

FreiGeistler 28. Mai 2022

Das gilt aber auch nur für gehandelte Güter.

senf.dazu 28. Mai 2022

Und was ist so katastrophal daran das du bei der anonymen Altersverifikation u.U. mit...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Star Wars
Holiday Special jetzt in 4K mit 60 fps

Eine bessere Story bekommt der legendär schlechte Film dadurch leider nicht. Bis heute lieben ihn einige Fans aber vor allem wegen seiner Absurdität.

Star Wars: Holiday Special jetzt in 4K mit 60 fps
Artikel
  1. Lohn und Gehalt: OpenAI-Entwickler verdienen bis zu 800.000 US-Dollar im Jahr
    Lohn und Gehalt
    OpenAI-Entwickler verdienen bis zu 800.000 US-Dollar im Jahr

    Die Firma hinter Chat-GPT zahlt im Vergleich zu Unternehmen wie Nvidia besonders gut. Erfahrene Forscher und Entwickler auf dem Gebiet sind Mangelware.

  2. Software-Probleme: Elektrischer Chevy Blazer mit Verkaufsstopp belegt
    Software-Probleme
    Elektrischer Chevy Blazer mit Verkaufsstopp belegt

    Chevrolet hat einen Verkaufsstopp für sein neues Elektro-SUV Blazer verhängt, weil die Besitzer zahlreiche Softwareprobleme gemeldet haben.

  3. USA: Vertikale Agri-Photovoltaik lässt weiterhin Feldnutzung zu
    USA
    Vertikale Agri-Photovoltaik lässt weiterhin Feldnutzung zu

    Das US-Solarunternehmen iSun und der deutschen Agrivoltaik-Firma Next2Sun bauen in den USA eine Solaranlage mit vertikal aufgestellten Solarmodulen.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Crucial P5 Plus 2 TB mit Kühlkörper 114,99€ • Crucial Pro 32 GB DDR5-5600 79,99€ • Logitech G915 TKL LIGHTSYNC RGB 125,11€ • Anthem PC 0,99€ • Wochenendknaller bei MediaMarkt • MindStar: Patriot Viper VENOM 64 GB DDR5-6000 159€, XFX RX 7900 XT Speedster MERC 310 Black 789€ [Werbung]
    •  /