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Pornhub, Youporn, Mydirtyhobby: Pornoportale scheitern mit Beschwerden gegen Zugangsverbot

Die Medienaufseher in Deutschland wollen die Pornoportale zu einem wirksamen Jugendschutz verpflichten. Bis dahin gilt das Verbreitungsverbot.
/ Sebastian Grüner , dpa
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Den Pornoportalen könnte eine Netzsperre drohen. (Bild: Riccardo Milani / Hans Lucas via Reuters Connect)
Den Pornoportalen könnte eine Netzsperre drohen. Bild: Riccardo Milani / Hans Lucas via Reuters Connect

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat Beschwerden von zwei Pornoportalen aus Zypern gegen ein Verbreitungsverbot pornografischer Internetangebote in Deutschland abgewiesen (Aktenzeichen 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21). Damit bestätigte das Gericht laut Mitteilung vom 8. September(öffnet im neuen Fenster) in zweiter und letzter Instanz Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus erster Instanz .

Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW Recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte. Dabei soll es sich Medienberichten zufolge um Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby handeln. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang erhielten.

Die Macher etwa des Portals XHamster und anderer großer Pornoportale, die ihren Sitz meist in Zypern haben, weigern sich seit Jahren, ihren Angeboten einen wirksamen Jugendschutz vorzuschalten. Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Als Begründung für die Entscheidung führte das OVG an, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass bei der Aufsicht über Telemedienangebote die inhaltliche Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem Jugendschutz allein der länderübergreifenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugewiesen sei. Denn die KJM diene formal als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt.

Mit Blick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes könnten die Anbieter dem Verbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten, wonach für Internetanbieter aus einem EU Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Die OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar.

Bereits im Dezember sagte der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Tobias Schmid, mit Bezug auf XHamster, dass die Behörde Netzsperren erwirken werden wolle . Im März dieses Jahres ergingen entsprechende Bescheide an die großen Provider in Deutschland . Die Betreiber von XHamster umgingen die Sperre der Medienaufsicht jedoch schnell .

Die Medienaufseher kündigten aber damals schon an, weiter gegen XHamster vorzugehen . Es erscheint wahrscheinlich, dass die Landesanstalt nun auch für die anderen betroffenen Portale entsprechende Sperrverfügungen erstellt.


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