Bundesgesetz gefordert: Zugriff auf Corona-Gästelisten nur bei Mord und Totschlag

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat in der Debatte über die Verwendung von Corona-Gästelisten durch die Polizei ein "Corona-Freiheitsschutz-Begleitgesetz" gefordert. Dieses müsse auf Bundesebene beschlossen werden und solle hohe Hürden für den Zugriff der Polizei auf die Corona-Gästelisten garantieren. Diese sollten ausschließlich dem Schutz vor einer Corona-Infektion dienen, sagte Kugelmann der Deutschen Presse-Agentur.
Bei einem solchen Gesetz müsse es insbesondere um hohe Eingriffsschwellen und Verfahrensgarantien wie einen richterlichen Beschluss gehen. In den letzten Wochen waren polizeiliche Zugriffe auf die Corona-Gästelisten von Gaststätten in Hamburg , Bayern und Rheinland-Pfalz bekanntgeworden.
"Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht," betonte Kugelmann. "Dies könnte unverhältnismäßig sein." Wenn die Polizei die Corona-Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, biete mit einem solchen Gesetz ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit.
Die Richtervorbehalt genannte Kontrollfunktion ist jedoch häufig oberflächlich und unzureichend, da Richter die Anträge aufgrund ihrer immensen Arbeitsbelastung oftmals nur auf Plausibilität prüfen. "Eine richterliche Kontrolle ist eine sehr niederschwellige Kontrolle und absolut kein ernstzunehmender Schutz für die Rechte der Bürger" , erklärte der Rechtsanwalt Ulrich Kerner auf dem Hackerkongress 36C3.
Justizminister schlägt Regelung analog zum Infrastrukturabgabengesetz vor
Der Gesetzgeber könnte nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin durchaus eine Regelung treffen, "wonach die Gästelisten nicht für Zwecke der Strafverfolgung, sondern nur zum Infektionsschutz verwendet werden dürfen." Dies müsse auf Bundesebene geschehen, da die Länder die Strafprozessordnung nicht aushebeln könnten, sagte der FDP-Politiker.
Vorbild könne das Infrastrukturabgabengesetz sein. Danach dürften Lkw-Mautdaten ausdrücklich nur zum Zwecke der Abrechnung verwendet werden, auch zur Verfolgung von Straftaten könnten sie nicht herangezogen werden. "Es wäre denkbar, eine vergleichbare Regelung etwa in das Infektionsschutzgesetz aufzunehmen."



