Polizei: Zahlreiche Verfahren wegen missbräuchlicher Datenabfragen
Allein seit 2018 wurden mehr als 400 Verfahren gegen Polizisten eingeleitet - es dürfte aber weit mehr Fälle von missbräuchlichen Datenabfragen geben.

Wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizeibeamte sind seit 2018 in Deutschland mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Das hat eine Umfrage der Zeitung Welt am Sonntag bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und des Bundes ergeben.
Eine zweistellige Zahl dieser Verfahren seien allerdings eingestellt worden oder würden noch geprüft, heißt es in dem Bericht. Vollständig sind die Zahlen nicht, in Sachsen-Anhalt konnten die zuständigen Stellen zunächst keine konkreten Angaben machen.
Die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse unterscheiden von Bundesland zu Bundesland. In Bundesländern wie etwa Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahndeten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlen diesen Behörden entsprechende Befugnisse.
Viele Verdachtsfälle bei Stichprobenkontrolle in Hessen
Die 400 Verfahren dürften allerdings nur die Spitze des Eisbergs sein. Allein in Hessen wurde nach der Einführung stichprobenartiger Kontrollen allein im ersten Halbjahr 9.000 Fälle mit dem Verdacht auf missbräuchliche Datenbankabfragen übermittelt. Dabei musste nur bei jeder 200. Abfrage ein Grund angegeben werden.
Auf alle Abfragen und das ganze Jahr hochgerechnet ergibt sich daraus die Zahl von 3,6 Millionen möglichen Fällen von missbräuchlich abgefragten Daten allein durch die hessische Polizei. Die Zahl ist sicher mit Vorsicht zu genießen, aber sie gibt einen Eindruck, wie Angehörige der Polizei womöglich mit Daten umgehen. Die hessische Polizei hat rund 18.000 Angestellte.
Die Kontrollen in Hessen wurden 2019 nach mehreren missbräuchlichen Datenabfragen mit rechtsextremem Hintergrund eingeführt. Darunter waren die Daten der Anwältin Seda Basay-Yildiz, die mehrere Todesdrohungen gegen sich und ihre Familie erhielt, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren. Doch auch danach wurden Daten von Betroffenen der Drohschreiben von hessischen Polizeicomputern abgefragt.
Insgesamt wurden bisher rund 70 Drohschreiben versendet. Die Kontrollen in Hessen sollen verschärft und IT-Sicherheitsstandards eingeführt werden.
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Es ist halt nicht gewollt. Sieht man ja schon, was für eine Welle allein "einen Grund bei...
Du willst ja nicht das Kollegenschwein sein, das Probleme macht und deshalb ausgegrenzt...
Hallo, Danke für den Hinweis. Die Zwischenüberschrift war tatsächlich zu sehr...
Eigentlich müsste vor allem die Erhebung von Daten verboten werden, die nicht durch...
++