Polizei: Unberechtigte Datenabfragen in Sachsen-Anhalt
24 Ermittlungsverfahren wegen missbräuchlicher Datenabfragen durch Polizisten gab es seit 2016 in Sachsen-Anhalt. Genaue Kontrolle ist schwierig.

In Sachsen-Anhalt gab es seit 2016 in 24 Fällen Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen des Verdachts auf unberechtigten Datenzugriff. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Sebastian Striegel hervor. Dabei gab es insgesamt 21 beschuldigte Polizeibeamte.
Vier der Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, so die Landesregierung. Mehr als die Hälfte der Verfahren sei eingestellt worden. In einem Fall sei es zu einem "Strafbefehl mit Tagessätzen" gekommen, in einem anderen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Gegen elf der beschuldigten Beamten seien Disziplinarverfahren eingeleitet worden, drei von ihnen seien aus dem Beamtendienst entlassen worden.
Ob die Antwort der Landesregierung alle Verdachtsfälle von unberechtigten Datenabfragen umfasst, ist nicht sicher. Das Delikt werde nicht extra in der polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen, für die Antwort seien umfangreiche Daten des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems ausgewertet worden. "Aufgrund der Spezifik der auszuwertenden Vorgänge in Verbindung mit einem heterogenen Erfassungsverhalten und vollzogener fristgemäßer Datenaussonderungen sind die ermittelten Vorgänge nur von eingeschränkter Validität", schreibt die Landesregierung.
Unberechtigte polizeiliche Datenabfragen gerieten vor allem in Zusammenhang mit rechten Netzwerken in den Behörden in die Schlagzeilen. Es wurde wiederholt beobachtet, dass rechtsextremen Drohschreiben Adressabfragen in Polizeicomputern vorausgingen. So etwa im Fall der Anwältin Seda Başay-Yıldız, deren Daten zuvor in einem Frankfurter Polizeirevier ohne dienstlichen Anlass abgerufen wurden. Eine Umfrage der Welt am Sonntag bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und des Bundes im Juli hatte ergeben, dass bundesweit seit dem Jahr 2018 mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen eingeleitet wurden. Zu diesem Zeitpunkt hatte Sachsen-Anhalt den Journalisten keine Zahlen mitgeteilt.
Die Motivation hinter den missbräuchlichen Abfragen ist unterschiedlich: Neben rechtsextremen Hintergründen gab es beispielsweise auch Abfragen von Prominenten wie Helene Fischer oder Personen aus der Nachbarschaft oder der Familie der Beamten.
Kontrolle ist schwierig
Täglich fanden in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2019 und 2020 jeweils etwa 17.000 Anfragen von persönlichen Daten in polizeilichen Informationssystemen statt, etwa bei Verkehrskontrollen oder polizeilichen Ermittlungen. Eine Kontrolle aller dieser Abfragen gestaltet sich schwierig, Datenschützer gehen von einer hohen Dunkelziffer von Abfragen ohne dienstlichen Grund aus.
Harald von Bose, Sachsen-Anhalts Landesdatenschutzbeauftragter, sagte dem MDR, er wolle bis Ende des Jahres die Abfragen in den Polizeidirektionen und beim LKA untersuchen. Zum einen wolle er herausfinden, ob es unberechtigte Anfragen gab, die ihm nicht gemeldet wurden. Zum anderen wolle er überprüfen, welche technischen Hürden unberechtigte Anfragen verhindern sollen.
Der Grünen-Abgeordnete Striegel forderte, das Parlament müsse besser informiert werden. "Wenn Polizisten aufgrund solcher Vergehen aus dem Dienst entfernt werden, erwarte ich, dass das Parlament aktiv informiert wird", sagte er der Mitteldeutschen Zeitung.
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