Polizei: Streit um Pläne zum Wiedereinführen der Kennzeichenerfassung
Brandenburgs Innenminister Stübgen will die Wiedereinführung von Kennzeichen-Scans prüfen. Das stößt auf Kritik aus Opposition und Regierung.

Pläne von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), die automatische Aufzeichnung von Kennzeichen (Kesy) auf Autobahnen erneut zu prüfen, treffen auf Widerstand sowohl in der Koalition als auch in der Opposition. Aus der Grünen-Landtagsfraktion kommt Ablehnung: "Wir stehen für die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für diese problematische Praxis nicht zur Verfügung", sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Marie Schäffer, der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. "Wir Bündnisgrünen haben den Aufzeichnungsmodus immer kritisiert."
Seit dem 1. Juli 2021 ist eine neue Strafprozessordnung in Kraft. Die Erfassung von Kennzeichen für die Fahndung nach konkreten Straftätern läuft damit zwar weiter, die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen wurde allerdings zu diesem Datum gestoppt. Denn Letzteres ist damit nach Ansicht des Innenministers nicht mehr komplett rechtlich gedeckt. Das ist für Stübgen aber ein Rückschlag in der Bekämpfung organisierter krimineller Banden. Daher will er eine landesgesetzliche Regelung für die Fortsetzung von Kesy prüfen.
Die Grünen-Innenpolitikerin Schäffer sagte: "Ich bin froh, dass mit der Novelle der Strafprozessordnung Klarheit geschaffen wurde, dass der Aufzeichnungsmodus eindeutig nicht mehr zulässig ist."
Kritik auch aus der Opposition
Auch die Linke-Fraktion im Landtag lehnt den Plan ab, die automatische Aufzeichnung der Autokennzeichen möglicherweise wieder zu aktivieren. Für die Linke sei das massenhafte Erfassen und Speichern von Kfz-Kennzeichen eindeutig rechtswidrig, sagte der innenpolitische Sprecher Andreas Büttner am 16. Juli 2021. "Wir setzen jetzt darauf, dass sich die Grünen in der Kenia-Koalition durchsetzen und den Innenminister endlich ausbremsen."
Dass die Polizei in Brandenburg auf Autobahnen massenhaft Kennzeichen speicherte, war 2019 bei der Suche nach der in Berlin verschwundenen Rebecca bekanntgeworden. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge stufte die frühere Praxis 2020 als unzulässig ein. Die Polizei kündigte danach an, Daten nur noch maximal drei Monate zu speichern.
Der Innenminister hat bereits die Rückendeckung der CDU-Fraktion im Landtag. Sie forderte das SPD-geführte Bundesjustizministerium im Juni auf, die automatische Erfassung weiter zuzulassen. Das blieb aber ohne Erfolg. Zuvor hatte auch Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) vergeblich versucht, die automatische Kennzeichenaufzeichnung in der Strafprozessordnung festzuschreiben.
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pz
Falsch, es war noch nie rechtlich gedeckt, und es ist verfassungswidrig, egal wie viele...