Polizei: Ermittlungen wegen "verfassungsfeindlichem" Seehofer-Plakat

Mit Plakaten hatten Künstler auf Probleme bei der Polizei hingewiesen. Nun läuft ein Ermittlungsverfahren, das wohl von Horst Seehofer initiiert wurde.

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Blendet Rechtsextremismus bei der Polizei gekonnt aus: Horst Seehofer mit Augenklappe.
Blendet Rechtsextremismus bei der Polizei gekonnt aus: Horst Seehofer mit Augenklappe. (Bild: Dies Irae)

Die Augenklappe mit dem Logo der Landespolizei, die der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) über dem rechten Auge trägt, sei eine einfache Lösung gegen Rechtsextremismus, heißt es auf Plakaten. Mit den Plakaten wollte eine Gruppe von Aktionskünstler im vergangenen Jahr auf Probleme mit Rechtsextremismus bei der Polizei und die fehlende Aufarbeitung der unzähligen Einzelfälle hinweisen. Doch statt das "#Polizeiproblem" anzugehen, wie es auf dem Plakat heißt, laufen Ermittlungen gegen die Künstler.

Laut Netzpolitik.org wurden die Ermittlungen zuerst von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen "Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen" (§ 90b StGB) begonnen und werden nun von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main weitergeführt. Im Fokus stünden die Aktionskünstler von Dies Irae.

Ein Mitglied der Gruppe hatte bereits im August vergangenen Jahres eine polizeiliche Vorladung erhalten. Als Tatort wurde demnach Wiesbaden und als Tatzeitpunkt der 31. März genannt - also der Tag, an dem die Gruppe in Wiesbaden die Seehofer-Plakate angebracht hatte. "Wenn getroffene Hunde bellen, haben wir alles richtig gemacht. Der Staat demaskiert sich selbst, wenn er mit einer Strafverfolgung darauf reagiert, dass man ihm Rassismus in der Polizei vorwirft," erklärte eine Mitglied der Gruppe Dies Irae.

Seehofer vs. Kunstfreiheit

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden bestätigte Netzpolitik.org, dass die Ermittlungen immer noch laufen würden und dass der Geschädigte der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer sei. Weitere Angaben, beispielsweise ob es sich bei Seehofer auch um den Kläger handele, wollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht machen.

Dabei stellt die verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen ein Antragsdelikt dar, das erst nach dem Eingang einer Anzeige durch das betroffene Verfassungsorganes oder Mitglieds verfolgt wird. Damit dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass Horst Seehofer selbst die Plakate angezeigt hat.

Doch auch unabhängig von der Frage, ob Horst Seehofer die Anzeige gestellt hat, wirken die Ermittlungen auf Basis des § 90b StGB überzogen: "Man kann schon kaum von Verunglimpfen ausgehen, denn Seehofer wird ja nicht beschimpft, sondern ihm wird in offenkundig satirischer Absicht vorgeworfen, auf dem rechten Auge blind zu sein", sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), zu Netzpolitik.org.

Vor allem aber fehle es an der zusätzlichen Voraussetzung, dass jemand "sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt", betont Buermeyer. Damit seien die Voraussetzungen für ein entsprechendes Ermittlungsverfahren nicht erfüllt.

Neben dem Seehofer-Plakat wurde in Stuttgart auch ein Plakat geklebt, dass die Sängerin Helene Fischer zeigte. "Alle 17 Minuten ruft ein Polizist die Daten von Helene Fischer ab", hieß es auf dem Plakat. Eine Anspielung auf eine bekannte Partnervermittlungsbörse, sowie illegale Datenabfragen rund um ein Helene-Fischer-Konzert in Frankfurt. Damals hatten verschiedene Polizeikräfte die Daten der Sängerin 83 Mal in einer Nacht abgefragt.

Mit juristischen Folgen für die Künstlergruppe rechnete die Stuttgarter Polizei damals nicht. Eine Straftat liege nicht vor. Nur zivilrechtliche Klagen der Werbenden, deren Plakate verdeckt worden seien, wären möglich. "Statt etwas gegen institutionellen Rassismus zu unternehmen, ärgern sich Leute wie Seehofer lieber über Adbustings. Um die neue Regierung an den bestehenden Handlungsbedarf zu erinnern, werden wir auch weiter Plakate aufhängen", erklärte Dies Irae.

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023,-+ 12. Mär 2022

zwischen Berlin und Bayern: Frau Kuenast muss(te) sich gerichtlich bestaetigt...

023,-+ 12. Mär 2022

Du kennst den Unterschied zwischen "haben" und "sein"? ;P

023,-+ 12. Mär 2022

den Gedanken hatte ich gerade auch: Was Andy sein P1mmel, ist Hotte seine Augenklappe... *tz*

Vögelchen 11. Mär 2022

wie gründlich Seehofer sich in letzter Zeit selbst demontiert. Ein Glück ist er nicht...



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