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Politische Einmischung: Auktion von 5G-Frequenzen war rechtswidrig

2019 hatte die Bundesnetzagentur Frequenzen für 5G-Mobilfunk versteigert. Kleine Anbieter haben wegen abgeschwächter Auflagen geklagt – und Recht bekommen.
/ Johannes Hiltscher
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Manche Gerichtsverfahren dauern - die kritisierte Frequenzauktion fand vor fünf Jahren statt. (Bild: Katrin Bolovtsova, Pexels)
Manche Gerichtsverfahren dauern - die kritisierte Frequenzauktion fand vor fünf Jahren statt. Bild: Katrin Bolovtsova, Pexels / CC0 1.0

Die letzte Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen brachte dem Bund 2019 6,6 Milliarden Euro – und rechtliche Probleme. Denn mehrere kleine Anbieter zeigten sich unzufrieden mit den vorgesehenen Auflagen für die Auktionsgewinner. Sie wollten einen garantierten Zugang zum 5G-Netz .

Der Vorwurf lautete, Andreas Scheuer, zu der Zeit Bundesverkehrsminister, habe Einfluss auf die von der Bundesnetzagentur formulierten Auflagen genommen. In dem Verfahren urteilte das Verwaltungsgericht Köln nun(öffnet im neuen Fenster) , dass die Vergabe formell rechtswidrig gewesen sei. Zwar stellte das Gericht nicht fest, ob eine Beeinflussung stattfand, wofür das Handelsblatt 2023 Anzeichen gefunden hatte .

Ausschlaggebend sei allein, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, dass ein Anlass zur Annahme von Befangenheit bestehe. Der entstehe insbesondere durch einen Mobilfunkgipfel, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veranstaltete. Hier stellte der Bund Aufschub und Stundung von Auktionszahlungen in Aussicht, sofern sie sich zu Ausbauzielen verpflichten.

Zudem trafen sich die Minister Scheuer und Altmeier sowie Kanzleramtsminister Helge Braun mit der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur, forderten diese sogar zu Änderungen an ihrem Entwurf der Vergaberegeln auf. Auch wenn das Gericht keine Beeinflussung feststellt, zeigt es sich dennoch überzeugt, dass die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur verletzt wurde, da den geäußerten Forderungen entsprechende Formulierungen in den finalen Regeln auftauchten.

Regelung oder Pflicht?

Gegen die Vergaberegeln, die im Vorfeld der Auktion aufgestellt wurden, hatten die Freenet AG und EWE Tel bereits 2018 vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. 2019 wurde die Klage zunächst abgewiesen, die Kläger zogen allerdings weiter vor das Bundesverwaltungsgericht, das die Klage 2021 zurückverwies .

Laut Urteil muss die Bundesnetzagentur sich neu mit den Anträgen der Kläger auf einen verpflichtenden Zugang zu den 5G-Netzen befassen. Wie sie den nachträglich umsetzen sollten, ist aber völlig offen. Gegen die Entscheidung kann noch Einspruch eingelegt werden.


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