Politik: EU könnte Drohnenflug mit VR-Headset einschränken
Ein Dokument liegt bereits auf dem Tisch: Die EU will das Fliegen von Drohnen einschränken. Ohne vorige Prüfung und Nachweis soll es so nicht mehr möglich werden, die Drohne außerhalb des Sichtfeldes zu steuern. Die EU sieht aber auch Vorteile darin.

Die Europäische Union will die Nutzung von Drohnen einschränken und hat dazu bereits einen Entwurf vorgelegt. Konkret sollen die sogenannten unbenannten Flugsysteme (UAS) nicht ohne Regulierung außerhalb der normalen Sichtweite des Piloten fliegen dürfen. Das bedeutet für Hobbypiloten: nicht ohne weiteres mit einem Virtual- oder Mixed-Reality-Headset steuern. Die Regel wird alle zivilen Drohnen mit einer Masse zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm betreffen - vorausgesetzt, sie wird in geltendes EU-Recht umgewandelt. Leichte und kleine Drohnen, wie die von Golem.de getestete Airblock, könnten also weiterhin ohne Einschränkung fliegen.
Betroffene können sich über Umwege trotzdem noch eine Fluglizenz aneignen. Die EU will einen Eignungstest für Piloten und eine dazugehörige Hintergrundprüfung erstellen, mit dem Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen werden kann. Alternativ sollen sich Drohnennutzer vor dem Flug eine Erlaubnis abholen können. Dieses System wird unter der Specific-Kategorie zusammengefasst.
Drohnenhersteller hätten auch die Möglichkeit, ihre Produkte technisch zu limitieren, um die Beschränkung einzuhalten. Die Europäische Kommission platziert diese Verfahren in der Open-Kategorie, in der Drohnen ohne Bescheinigung oder Erlaubnis fliegen dürfen. Allerdings ist ein Flug außerhalb der Sichtweite des Nutzers hier nicht möglich.
Einteilung von Flugzonen für Drohnen - die EU sieht Vorteile
Gerade Zweiteres könnten Mitgliedstaaten durch speziell für den Drohnenflug ausgewiesene Flugzonen erreichen. Das modellierte Framework sieht nämlich die Umsetzung von Gebieten in der Hand der Staaten. Diese können auch komplette flächendeckende Verbote oder Einschränkungen aussprechen. In die andere Richtung soll eben die Erleichterung von Drohnenflügen möglich sein. Mitglieder müssen ein System einrichten, das sich um die Regulierung und Prüfung der Piloten kümmert.
Die EU-Kommission sieht in dem Vorschlag auch wirtschaftliche Vorteile: So sollen die Kosten von Drohnen gesenkt werden. Wie sich die EU das vorstellt, geht aus dem Text nicht hervor. Es wäre logisch, dass mit einer Regulierung neue Drohnen einfach weniger Funktionen haben und damit preiswerter angeboten werden. Die EU spricht auch davon, dass grenzübergreifende Flüge durch ein EU-weites Regelwerk ermöglicht werden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Warum darf die nicht neben dem Mast fliegen? Oder an dem Kabel? Ist ja eine Frechheit...
"Generell dürfen Drohnen und Modellflugzeuge nur in Sichtweite geflogen werden" Heißt es...
na offensichtlich sind die groß geworden und haben jetzt noch 'n auto dazu bekommen damit...
.