Politik: Eco kritisiert Pläne der SPD für eine KI-Steuer
Die SPD-Fraktion im Bundestag berät im Rahmen ihrer Klausurtagung über Vorgaben für den Einsatz von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Das berichtet das IT-Fachportal(öffnet im neuen Fenster). Unter anderem will die Fraktion große Technologiekonzerne durch eine geänderte Bemessung der Gewerbesteuer stärker an den Gewinnen von Rechenzentrumsstandorten beteiligen. Für Produktivitätsgewinne durch KI werden zudem Optionen wie eine KI-Dividende und eine stärkere Heranziehung von Kapitaleinkünften diskutiert.
Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Branchenverbands Eco, spricht sich gegen diese Vorhaben(öffnet im neuen Fenster) aus. Nach seinen Angaben drohen zusätzliche finanzielle Lasten und der bürokratische Aufwand die Weiterentwicklung der Technologie zu hemmen.
Süme verweist darauf, dass Deutschland bei der wirtschaftlichen Verwertung von KI hohe Maßstäbe verfolge. Die Vorschläge der Partei vermitteln Firmen jedoch das Signal, dass KI-Anwendungen künftig mit höheren Ausgaben verbunden seien. Der Verbandschef betont zudem die breite Verankerung der Technologie auf dem Arbeitsmarkt: Bereits zwei Drittel aller KI-bezogenen Arbeitsplätze seien außerhalb der klassischen IT-Sparte angesiedelt.
Wirtschaftliche Effekte und Qualifikation
Eine Erhebung von IW Consult im Auftrag des Verbands(öffnet im neuen Fenster) bezifferte den ökonomischen Beitrag von künstlicher Intelligenz: Das Zusammenspiel aus Branchenwissen, Datennutzung und Ingenieurskunst führe demnach aktuell zu Umsätzen von mehr als 120 Milliarden Euro durch KI-basierte Neuheiten sowie Serviceangebote.
Auch in Fertigungsbetrieben gewinne die Technologie an Bedeutung. Seit dem Jahr 2019 verzeichnen Stellenausschreibungen für Fachkräfte laut Eco einen spürbaren Anstieg an geforderten KI-Kenntnissen. Künstliche Intelligenz hält damit Einzug in gewöhnliche Berufsbilder des Industriealltags. Der Verband sieht darin eine wesentliche Basis für die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe und plädiert dafür, diesen Transformationsprozess ohne neue Abgaben oder Regeln zu begleiten.
Anforderungen an den Beschäftigtendatenschutz
Hinsichtlich der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten fordert der Branchenverband klare gesetzliche Vorgaben. Ein geplantes deutsches Beschäftigtendatenschutzgesetz dürfe nicht von den europaweit geltenden Bestimmungen abweichen. Andernfalls entstünden für Unternehmen zusätzliche Belastungen und Rechtsunsicherheiten, was die Wettbewerbsposition der heimischen Wirtschaft verschlechtern könnte.
- Anzeige Hier geht es zu Künstliche Intelligenz: Wissensverarbeitung bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.

