Politik: Bundesregierung plant Gesetz für Recht auf Reparatur

Die Bundesregierung bringt das Recht auf Reparatur auf den Weg, berichtet unter anderem der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) . Ein entsprechender Gesetzentwurf von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD) liegt bereits vor und soll die Wegwerfgesellschaft beenden , sagte die Politikerin demnach der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Hersteller von elektronischen Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken werden damit verpflichtet, Produkte über deren übliche Lebensdauer hinweg zu einem angemessenen Preis instand zu setzen.
Gemäß dem Entwurf müssen Ersatzteile für Smartphones mindestens sieben Jahre nach Produktionsende vorgehalten werden. Bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen beträgt dieser Zeitraum zehn Jahre. Ministerin Hubig betont, dass die bisherige Praxis der Wegwerfgesellschaft keine Zukunft habe und eine neue Kultur des Reparierens etabliert werden müsse.
Keine Software-Sperren für Werkstätten
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist das Verbot von Software-Barrieren. Hersteller dürfen keine Software mehr einsetzen, die eine Reparatur behindert oder einschränkt. Zudem stärkt der Entwurf die Rolle unabhängiger Reparaturbetriebe: Bei Instandsetzungen durch Dritte dürfen künftig auch andere als Originalteile zum Einsatz kommen. Ziel ist es, die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten und die Lebensdauer von Hardware signifikant zu verlängern.
Sollte ein Produkt aufgrund seiner Bauweise überhaupt nicht reparierbar sein, gilt dies künftig als Sachmangel. In einem solchen Fall hätten Verbraucher etwa bei einem Smartphone direkt einen Anspruch auf eine Neulieferung. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass sich das Gewährleistungsrecht verlängert, wenn sich Kunden für eine Reparatur statt für einen Austausch des Geräts entscheiden.
Inkrafttreten im Sommer 2026 geplant
Trotz Kritik aus der Wirtschaft wegen befürchteter bürokratischer Belastungen hält das Ministerium an dem Plan fest. Die entsprechende EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren werde laut Hubig 1:1 umgesetzt. Das Vorgehen schone nicht nur die Umwelt, sondern auch die Finanzen der Verbraucher.
Interessierte Länder und Verbände haben nun bis zum 13. Februar Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Innerhalb der Bundesregierung steht die finale Abstimmung noch aus. Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium geht jedoch davon aus, dass der Bundestag dem Vorhaben noch im ersten Halbjahr zustimmen wird. Damit könnte das Gesetz zum 31. Juli 2026 in Kraft treten.



