PNR-System: Klage soll europäische Fluggastdatenspeicherung stoppen
Die dauerhafte Speicherung von Passagierdaten verstößt nach Ansicht von Datenschützern und Bürgerrechtlern gegen EU-Recht. Sie stören sich unter anderem an einer ominösen "Mustererkennung".

Datenschützer und Bürgerrechtler wollen das System der europäischen Fluggastdatenspeicherung stoppen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie die österreichische Organisation Epicenter.works unterstützen dazu Klagen von Aktivisten, unter anderem vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Die Anwälte setzen laut Klageschrift (PDF) darauf, dass das Gericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorlegt. Denn der EuGH hatte bereits 2017 ein Abkommen mit Kanada zum Austausch von Fluggastdaten für unzulässig erklärt.
Alle Informationen von Passagieren, die mit dem Flugzeug in die EU einreisen oder sie verlassen, werden inzwischen für sechs Monate gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Informationen noch anonymisiert vorgehalten. Diese umfangreichen Datensätze (Passenger Name Record, PNR) übermitteln die Luftfahrtunternehmen an die beim Bundeskriminalamt eingerichtete Fluggastdatenzentralstelle. Rechtsgrundlage dafür ist das am 10. Juni 2017 in Kraft getretene Fluggastdatengesetz. Die Informationen werden fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.
Datenspeicherung "vollkommen unverständlich"
Nach Ansicht des Klägers ist "vollkommen unverständlich", warum Daten seiner Flüge "in bis zu 19 Kategorien zur Überprüfung an das Bundeskriminalamt übermittelt und dort fünf Jahre lang gespeichert werden sollen". Er sehe es nicht ein, "warum es erforderlich sein soll, von einem unbescholtenen Bürger wie ihm über Jahre bei einer Polizeibehörde seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse, seine Gepäckangaben, seine Zahlungsinformationen, ominöse 'allgemeine Hinweise' und viele weitere Daten zu speichern und zu verarbeiten".
Grundrechtswidrig ist der Klageschrift zufolge der Abgleich der Fluggastdaten mit "Mustern", "weil hiervon Fluggäste wie der Kläger unabhängig davon erfasst sind, ob sie vorbelastet sind, ob sie eine als kritisch eingestufte Flugroute nutzen oder dass sie während einer besonderen Gefahrenlage reisen". Der Kläger will verhindern, dass seine Daten zum Abgleich "mit für ihn völlig undurchsichtigen 'Mustern' genutzt werden".
20 Fluglinien angeschlossen
Laut GFF beschreiben diese Muster das Flugverhalten von bekannten Straftätern. Aus der Masse der bislang unbescholtenen Fluggäste sollen auf diesem Weg neue Verdächtige gewonnen werden. Das stelle "eine Rasterfahndung neuer Güte" dar. Auch die Übermittlung der Daten an weitere Staaten sei möglich. Dies führe zu Massenüberwachung im Flugverkehr.
Nach Angaben der Bundesregierung waren im April 2019 bereits 20 Fluggesellschaften technisch an das Fluggastdaten-Informationssystem angeschlossen. Von 11 dieser 20 Firmen würden aktuell Fluggastdaten zu einzelnen Flugrouten nach dem Fluggastdatengesetz verarbeitet und gespeichert, hieß es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion (PDF). Bei den übrigen Gesellschaften wurde zum damaligen Zeitpunkt die Datenübermittlung und -annahme noch getestet und analysiert.
Von Ende August 2018 bis Ende März 2019 wurden demnach mehr als 3,5 Millionen Fluggastdatensätze von mehr als 1,2 Millionen Passagieren verarbeitet und gespeichert. Dabei wurden rund 94.000 "technische Treffer" erzeugt und zur manuellen Überprüfung ausgeleitet. Anschließend wurden 277 Treffer "fachlich positiv überprüft". Diese seien dann an die Bundespolizei "zwecks Umsetzung der Fahndungsmaßnahme in eigener Zuständigkeit" übermittelt worden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
gehen die Daten ans Finanzamt zum Einzug der CO2-Steuer :-)
Geile Quote: circa 94.000 false positives in 7 Monaten. Das sind knapp 450 pro Tag. Die...