Play Store: In-App-Käufe erstmals konfigurierbar
Google hat mit der Verteilung einer neuen Version der Android-App Play Store begonnen. Mit dem Update gibt es die Möglichkeit, das Verhalten bei In-App-Käufen besser zu konfigurieren. Gerade erst wurde Google wegen fehlender Einstellungsmöglichkeiten diesbezüglich verklagt.

Schrittweise verteilt Google die Version 4.6.16 des Play Stores für Android-Smartphones und -Tablets. Da diese Verteilung in mehreren Schüben erfolgt, haben viele Nutzer die neue Version noch nicht erhalten und es wird wohl einige Zeit dauern, bis die neue Play-Store-Version auf allen Android-Geräten installiert wurde. Die Aktualisierung erfolgt dabei automatisch, so dass der Anwender von der Installation nicht viel bemerkt.
In den Einstellungen kann der Nutzer nachsehen, ob er schon die neue Version hat oder ob auf seinem Gerät noch der Play Store in der Version 4.5.10 läuft. Mit dem Update kann der Nutzer erstmals festlegen, welche Bedingungen beim Kauf von In-App-Gütern gelten. Das gilt dann für alle Android-Apps, die über den Play Store bezogen wurden.
Kennwortabfrage lässt sich auch für In-App-Käufe erzwingen
Bisher war es im Play Store nur möglich, für den Kauf einer App eine Passworteingabe zu verlangen. Diese Option konnte auch abgeschaltet werden. War sie aktiviert, galt diese Autorisierung für weitere 30 Minuten, was für den Nutzer allerdings in der App nicht ersichtlich war. In dieser Zeit konnten dann In-App-Käufe getätigt oder Apps gekauft werden, ohne dass nochmals ein Kennwort eingegeben werden musste.
Künftig gibt es eine Einstellung, dass jeder In-App-Kauf mit einem Kennwort bestätigt werden muss. Als weitere Option kann das bisherige 30-Minuten-Fenster bestehen bleiben - diesmal wird es dem Nutzer auch deutlich angezeigt. Die dritte Option verlangt keine Kennworteingabe bei App- und In-App-Käufen.
Google sieht sich mit Klage konfrontiert
Die neue Play-Store-Version wirkt wie eine Reaktion auf die in dieser Woche gegen Google eingereichte Sammelklage zu In-App-Käufen. Eltern hatten Klagen gegen Google eingereicht, weil deren Kinder unautorisierte Einkäufe innerhalb von Apps getätigt haben sollen. Dabei geht es zumeist um vermeintlich kostenlose oder kostengünstige Spiele, die aber bei der Nutzung ins Geld gehen können: In den Spielen muss der Anwender verschiedene virtuelle Güter kaufen, um weiterspielen zu können.
In der Klageschrift heißt es: "Viele Spiele sind so beschaffen, dass sie absichtlich süchtig machen und sie zielen damit vor allem auf Kinder und Jugendliche." Google erreiche damit Millionenumsätze, erklärten die Anwälte. Hierfür fordern sie jetzt eine Entschädigung in einer noch nicht genannten Höhe.
Im Zuge dessen wird bei der Anzeige neu installierender Apps auch angezeigt, wenn die App die Berechtigung nach In-App-Käufen einfordert. So kann der Nutzer im Vorfeld erkennen, ob eine App möglicherweise nachträglich Geld kostet und sich überlegen, ob er die App überhaupt installieren will.
Falsche Formulierung beseitigt
Mit dem Update wurde endlich die falsch formulierte Option in den Einstellungen korrigiert. In den Play-Store-Einstellungen gab es die Option "Widgets automatisch hinzufügen". War dieser Haken gesetzt, wurden allerdings nie Widgets automatisch auf dem Startbildschirm abgelegt. Stattdessen wurden Verknüpfungen neu installierter Apps auf dem Startbildschirm abgelegt. Nun heißt der Menüpunkt korrekt "Symbol zu Startbildschirm hinzufügen".
Wenn ein Gerät neu eingerichtet wird, lassen sich mehrere Apps in der Rubrik "Meine Apps" mit einem Mal installieren. Bisher war das immer nur Schritt für Schritt möglich. Zudem wurde das lästige Verhalten beseitigt, dass sich der Play Store nicht die Position in der Liste aller Apps gemerkt hat, wenn dort ein Eintrag entfernt wurde. Dadurch war es sehr lästig, mehrere Apps aus der Liste zu entfernen, weil die App dann immer an den Beginn der Liste gesprungen ist. In dieser Liste werden alle mit dem Konto herunterladene Apps gesammelt, auch wenn sie nicht mehr auf dem Gerät installiert sind.
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ist so nicht ganz korrekt, denn apple hatte vor geraumer zeit mit dem gleichen problem...
Genau genommen ist jedes Videospiel reine Abzocke. Man gibt 50¤ bis 80¤ für ein...
Afaik nicht. Nagel mich darauf aber nicht fest :) Für ein SmartPhone aber auch völlig...