Plan der Bundesnetzagentur: Solaranlagenbesitzer sollen mehr Gebühren bezahlen
Weil immer mehr Haushalte dank Photovoltaik selbst Strom produzieren, ins Netz einspeisen und gleichzeitig einen Teil des Stroms direkt verbrauchen, zahlen sie weniger Netzentgelte, obwohl sie das vorhandene Stromnetz überdurchschnittlich belasten. Dieser Fehlentwicklung möchte die Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) mit einer Reform der Gebühren für die Netznutzung entgegenwirken.
In der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur beschreibt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, es so: "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist."
Die Netzbetreiber sollen demnach einen gedeckelten Grundpreis von den Betreibern kleiner Photovoltaikanlagen verlangen. Der wird sich nach der Belastung des regionalen Netzes ausrichten, kann also je nach Standort schwanken, und soll nach aktuellem Stand bei unter 100 Euro pro Jahr liegen.
Steckersolargeräte, die mit einem 800 Watt starke Wechselrichter ausgestattet sind, werden von der Regelung explizit ausgenommen, verursachen also keine Zusatzkosten.
Vielfältige Anpassungen geplant
Für Großverbraucher könnten die Änderungen wesentlich einschneidender werden. Der Leistungspreis, der sich nach der maximal bereitgestellten Stromleistung in Kilowatt richtet, soll durch einen Kapazitätspreis ersetzt werden. Dann steigen die Netzentgelte umso stärker an, je mehr Leistung gerade abgerufen beziehungsweise eingespeist wird. Je gleichmäßiger der bereitgestellte Anschluss hingegen genutzt wird, umso geringer sollen die Gebühren in Summe ausfallen.
Eine Studie des Fraunhofer-Instituts(öffnet im neuen Fenster) aus dem Jahr 2024 zeigt, dass ein solches Tarifmodell die Netzausbaukosten vor allem im ländlichen Raum um mehr als ein Drittel senken kann, während auch die Stromkosten der Verbraucher bei angepasstem Verhalten reduziert würden.
Auch für Stromspeicher wie Batterien soll zukünftig ein Kapazitätspreis gezahlt werden, um zu verhindern, dass die Technik die Netze zusätzlich belastet, anstatt sie zu entlasten. Private Speicher sind hiervon ausgenommen.
Dynamische Netzentgelte kommen irgendwann
Die Einführung dynamischer Netzentgelte, die sich nach der tatsächlichen Situation im Stromnetz richten und präzise auf Über- oder Unterkapazitäten reagieren könnten, werden noch eine Weile auf sich warten lassen. Derzeit sind die verfügbaren Daten schlicht zu dünn, um das Instrument einzuführen. Das zeigt sich am schleppenden Einbau der Smart-Meter-Gateways. Für Einspeiser könnte sie 2032, für Speicherbetreiber schon 2030 eingeführt werden.
Insgesamt erhofft sich die Bundesnetzagentur durch die geplante Reform eine deutliche Senkung der Netzausbaukosten und damit der durchschnittlich zu zahlenden Netzentgelte. Es ist eine Art Zwischenschritt, bis irgendwann tatsächlich Netzentgelte eingeführt werden können, die sich nach der echten Belastung der Netze ausrichten und damit wirklich Angebot und Nachfrage nach Strom ausgleichen helfen können.
Im Sommer sollen die vorgestellten Pläne konkretisiert werden. Bis Ende 2026 soll der grundsätzliche Rahmen der Reform stehen.
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