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Pkw-Maut: Landgericht Berlin lässt Anklage gegen Scheuer zu

Andreas Scheuer soll sich vor Gericht zu Aussagen im Maut-Untersuchungsausschuss erklären. Es geht um ein Treffen aus dem Jahr 2018.
/ Przemyslaw Szymanski
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Andreas Scheuer (CSU) war von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister. (Bild: Michele Tantussi/Getty Images)
Andreas Scheuer (CSU) war von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister. Bild: Michele Tantussi/Getty Images

Der juristische Nachlauf der gescheiterten Pkw-Maut erreicht Andreas Scheuer persönlich. Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen den früheren Bundesverkehrsminister zugelassen, wie die Tagesschau(öffnet im neuen Fenster) berichtet.

Nach der politischen Aufarbeitung steht der Vorwurf im Mittelpunkt, Scheuer habe im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags falsch ausgesagt. Die Berliner Staatsanwaltschaft macht den Vorwurf an einem Treffen vom 29. November 2018 fest.

Damals ging es um die Verträge mit den vorgesehenen Betreibern der Pkw-Maut. Nach Darstellung der Anklage soll bei diesem Termin angeboten worden sein, die Unterzeichnung bis nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu verschieben.

Scheuer will sich nicht erinnern können

Scheuer erklärte später im Untersuchungsausschuss, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können. Diese Aussage steht nun im Zentrum des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der frühere Minister entgegen seiner tatsächlichen Erinnerung antwortete.

Mitangeklagt ist der frühere Verkehrsstaatssekretär Gerhard Schulz. Auch ihm wird eine Falschaussage zu dem möglichen Verschiebungsangebot vorgeworfen. Beide weisen die Vorwürfe zurück. Scheuers Anwalt erklärte, sein Mandant sei zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt werde.

Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss

Das mögliche Verschiebungsangebot ist deshalb so wichtig, weil Scheuer die Betreiberverträge Ende 2018 tatsächlich unterzeichnete. Zu diesem Zeitpunkt war noch offen, wie der Europäische Gerichtshof über die Pkw-Maut entscheiden würde. Nach Darstellung der Anklage hätte ein Aufschub also verhindern können, dass der Bund schon vor der rechtlichen Klärung gebunden war.

Im Juni 2019 kam das Aus für die Pkw-Maut. Der EuGH stoppte das Modell, weil es Autofahrer aus anderen EU-Staaten benachteiligt hätte. Aus dem geplanten Vorhaben wurde damit ein politischer Streitfall, der anschließend vom Maut-Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wurde. Dabei ging es auch um die Frage, wie die Verträge zustande kamen und ob Risiken vor der Unterzeichnung ausreichend berücksichtigt wurden.

Vor dem Ausschuss sagten neben Scheuer und Schulz auch Vertreter der vorgesehenen Betreiber aus. Dazu gehörten Volker Schneble von der Autoticket GmbH, Klaus-Peter Schulenberg von CTS Eventim und Georg Kapsch von Kapsch Trafficcom. Sie schilderten unter anderem das Treffen vom 29. November 2018 aus Sicht der Betreiber.

Für den Bund hatte die gescheiterte Maut erhebliche finanzielle Folgen. Nach einem Schiedsverfahren musste der Staat 243 Millionen Euro Schadenersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen.

Danach wurde geprüft, ob Scheuer persönlich für den Schaden haften könnte. Sein Nachfolger Volker Wissing verzichtete Ende 2023 jedoch auf eine Klage.

Diese Entscheidung betraf nur mögliche Ansprüche des Bundes. Das nun zugelassene Verfahren vor dem Landgericht Berlin läuft davon unabhängig. Wann die Hauptverhandlung gegen Scheuer und Schulz beginnt, ist offen.


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