PIN und Passwörter: Der Bestandsdaten-Beifang der Polizei

Die Bestandsdatenabfrage ist bald Gesetz. PIN und Mail-Passwörter erfahren Ermittler damit gar nicht, das ist technisch unmöglich. Harmlos ist das Gesetz aber keineswegs.

Artikel veröffentlicht am , Kai Biermann/Zeit Online
PIN lässt sich ändern, PUK nicht.
PIN lässt sich ändern, PUK nicht. (Bild: Kiyoshi Ota/Reuters)

Die sogenannte Bestandsdatenabfrage ist beschlossen und damit bald gültiges Gesetz, denn der Bundesrat wird wohl nicht widersprechen. Doch was kann die Polizei damit anfangen? Anders gefragt: Was dürfen Telekommunikationsanbieter überhaupt speichern, welche Passwörter und Zugangscodes haben sie, die sie der Polizei geben können?

Inhalt:
  1. PIN und Passwörter: Der Bestandsdaten-Beifang der Polizei
  2. Mails zu beschlagnahmen, ist kein Problem

Wichtig für die Ermittler sind sicher Name und Anschrift des Besitzers des Mobiltelefons. Zu den Bestandsdaten gehören auch Kontoverbindungen, das Datum des Vertragsbeginns, die Adresse oder mit dem Nutzerkonto verbundene Telefonnummern (Partnernummern). Des Weiteren gehört zu den Bestandsdaten laut Gesetzentwurf die PIN der SIM-Karte des Handys. Die wurde in der Debatte um das Gesetz oft erwähnt, auch von Zeit Online, deren Artikel wir dazu übernommen haben. Das geschah vor allem, weil der Ausdruck PIN jedem ein Begriff ist. Für die Polizeipraxis ist sie dagegen irrelevant.

Polizei fragt gleich nach dem PUK

Zwar dürfen Ermittler sie nun abfragen, dabei werden sie aber die vierstellige Codenummer der SIM-Karte kaum erfahren. Denn im Zweifel kennt der Mobilfunkbetreiber sie gar nicht. Er hat sie zwar festgelegt, als er seinem Kunden die SIM schickte. Doch kann jeder auf seinem Gerät die PIN ändern. Diese Änderung aber funkt die SIM-Karte nicht nach Hause. "Eine spätere Änderung der PIN durch den Nutzer kann durch den Provider nicht festgestellt werden", sagt beispielsweise Katja Hauß, Sprecherin von Telefónica.

Allerdings kennt der Betreiber den achtstelligen PUK, den Personal Unblocking Key. Der kann nicht verändert werden, weswegen Ermittler längst vor allem diese Nummer abfragen. Anschließend müssen sie bei einem beschlagnahmten Handy nur noch dreimal eine beliebige, vor allem aber falsche PIN eingeben. Dann können sie es mit Hilfe des PUK entsperren und durchsuchen.

Im neuen Telekommunikationsgesetz steht außerdem, Polizei und Geheimdienste dürfen auch Daten abfragen, "mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden", möglich ist. Gemeint sind Passwörter beispielsweise von E-Mail-Konten, aber auch Cloud-Diensten.

Doch das scheint eher Wunschdenken zu sein. Deutsche Anbieter zumindest kennen das Passwort für die Mailaccounts und Datenspeicher ihrer Kunden im besten Fall nicht.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Mails zu beschlagnahmen, ist kein Problem 
  1. 1
  2. 2
  3.  


nf1n1ty 01. Apr 2013

Ja gibt ja ganz interessante Dokus dazu, wie die Polizei (vor allem in meinem Fall im...

ursfoum14 31. Mär 2013

Ich wette es wird nicht mehr lange dauern und man kann gerade deshalb die PUKs ändern...

kendon 30. Mär 2013

siehe auch die jüngsten meldungen über das umgehen von sperrbildschirmen...

VeldSpar 28. Mär 2013

wenn dann fragst du eh nur 2 stellen - den Provider und Google. die effizienteste...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Landkreis Lüneburg
Anwohner mit Ponys protestieren gegen Telekom-Sendemast

Ein 40 Meter hoher Funkmast lässt Bewohner im Großraum Lüneburg um ihr Leben fürchten. Besonders den Ponyhof sieht man durch 5G bedroht.

Landkreis Lüneburg: Anwohner mit Ponys protestieren gegen Telekom-Sendemast
Artikel
  1. Microsoft Azure: Tippfehler führt zu zehnstündigem Cloud-Ausfall
    Microsoft Azure
    Tippfehler führt zu zehnstündigem Cloud-Ausfall

    Statt eines Schnappschusses hat ein Azure-Team von Microsoft sämtliche produktive Datenbanken eines Dienstes gelöscht.

  2. Energiewende: Solarstrom aus dem All
    Energiewende
    Solarstrom aus dem All

    Das Konzept ist ein halbes Jahrhundert alt: sauberen Strom im All zu erzeugen und zur Erde zu übertragen. Das erste Experiment dazu ist jetzt offenbar geglückt.
    Ein Bericht von Werner Pluta

  3. KI-Texte erkennen: Wer hat's geschrieben, Mensch oder Maschine?
    KI-Texte erkennen
    Wer hat's geschrieben, Mensch oder Maschine?

    Modelle wie ChatGPT sind so gut, dass sich KI- und Menschen-Texte kaum unterscheiden lassen. Forscher arbeiten nun an Verfahren, die sich nicht täuschen lassen.
    Ein Deep Dive von Andreas Meier

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • PS5 inkl. GoW Ragnarök oder CoD MW2 549€ • MSI RTX 4070 Ti 999€ • Gigabyte 43" 4K UHD 144 Hz 717€ • Amazon FireTV Smart-TVs bis -32% • MindStar: AMD Ryzen 7 5800X3D 285€, PowerColor RX 7900 XTX Hellhound 989€ • SanDisk Ultra NVMe 1TB 39,99€ • Samsung 980 1TB 45€ [Werbung]
    •  /