Mails zu beschlagnahmen, ist kein Problem
"Der Provider darf Passwörter überhaupt nur speichern, wenn sie erforderlich sind, um den Dienst zu erbringen", sagt Dirk Hensel, der zuständige Referent beim Bundesbeauftragten für Datenschutz. "Es gibt Anbieter, die Passwörter im Klartext speichern, was wir nicht befürworten, denn sie sollten nur verschlüsselt gespeichert werden." Sind sie verschlüsselt, kommen Ermittler aber nicht weiter. "Wenn der Anbieter sie gar nicht hat, weil sie nur als Hashwert vorhanden sind, muss er sie auch nicht herausgeben."
Das Gesetz verpflichtet die Betreiber nicht dazu, irgendetwas im Klartext zu sammeln, das wäre auch widersinnig. Explizit für die Polizei erheben darf er solche Daten auch nicht, herausgegeben werden muss nur, was sowieso da ist.
Und selbstverständlich fordern Datenschutzbeauftragte, dass Passwörter bei GMX oder ähnlichen Diensten nirgendwo im Klartext gespeichert werden. Die meisten Anbieter tun das auch nicht, allein schon aus Haftungsgründen. Es wäre fahrlässig, eine Datenbank mit den Passwörtern aller Kunden zu haben, die gehackt werden kann. Entsprechende Versuche gibt es schließlich genug. Deshalb sagt eine Sprecherin der 1&1 Internet AG, Betreiberfirma von GMX und Web.de: "Eine Beauskunftung von Passwörtern an berechtigte Stellen ist nicht möglich. Die Passwörter werden gehashed beziehungsweise konform zum Industriestandard verschlüsselt gespeichert."
Alle möglichen Daten sammeln
Mobilfunkbetreiber wie Telekom oder Vodafone haben keinen Zugriff auf Passwörter, mit denen der Kunde seine E-Mails oder seine Dropbox sichert. Die gibt er zwar im Handy ein, um sich auf Website oder App seines Mailanbieters einzuloggen. Dieser Vorgang aber gilt als Kommunikationsinhalt, weil das Passwort vom Provider übertragen wird. Und Inhalte der Kommunikation dürfen Mobilfunkanbieter nicht überwachen und schon gar nicht speichern.
Noch dazu ist die Erlaubnis zum Abfragen von Passwörtern gar nicht nötig. Es gibt sie schon. Ermittler können laut Strafprozessordnung einen Richterbeschluss beantragen, wenn sie ein Mailpostfach durchsuchen wollen. Der Betreiber muss ihnen dann Zugang dazu gewähren. Das tut er über seine internen Wartungsschnittstellen, nicht über das vom Kunden vergebene Passwort. "Mails zu beschlagnahmen, ist gar kein Problem", sagt Thomas Stadler, der Fachanwalt für IT-Recht ist.
Damit aber wirkt die Gesetzesnovelle an dieser Stelle wie der Versuch, alles an Daten zu sammeln, was nur irgend möglich ist. Vielleicht in der Hoffnung auf Zufallsfunde? Vielleicht auch, weil die zuständigen Mitarbeiter im Innenministerium der Vollständigkeit halber alles hineinschreiben wollten, was ihnen so einfiel.
Dynamische IP-Adressen
Bleiben die IP-Adressen. Um die scheint es in der Gesetzesnovelle vor allem zu gehen. Dank der Änderung dürfen Ermittler sogenannte dynamische IP-Adressen automatisch abfragen, beziehungsweise die dazu gehörenden Daten des Anschlussinhabers. Und das schon bei geringen Vergehen.
Das ist durchaus eine Erweiterung der bisherigen Praxis. Dynamische IP-Adressen gelten eigentlich als Teil des Kommunikationsvorgangs und damit als sogenannte Verkehrs- und nicht als Bestandsdaten. So fordert das derzeit noch geltende Telekommunikationsgesetz zwar, diese zu speichern, solange es für den Dienst notwendig ist. Doch nennt es sie eben Verkehrsdaten. Die können Ermittler nicht so leicht bekommen wie Bestandsdaten. Nun aber steht in dem Entwurfstext: "Die in eine Auskunft aufzunehmenden Daten dürfen auch anhand einer zu bestimmten Zeitpunkten zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden; hierfür dürfen Verkehrsdaten automatisiert ausgewertet werden."
Das bedeutet, Staatsanwälte können mit dem neuen Gesetz jemanden finden, dessen IP-Adresse sie kennen - beispielsweise weil diese IP auf einer Filesharing-Seite registriert wurde. Sie können nun beim Provider anfragen, zu wem die IP gehört und die dahinter liegenden Daten wie Name und Adresse bekommen. Die Auswertung des Ganzen darf nun automatisch erfolgen. Obwohl dynamische IPs noch immer als Verkehrsdaten gelten, ist die Hürde, sie für Strafverfolgung zu nutzen, damit gesenkt worden. Die Suche nach illegalen Filesharern wird also leichter.
Nachtrag vom 27. März 1013, 15.50 Uhr
Die letzten Absätze wurden nachträglich geändert. Dynamische IPs waren in der ersten Version fälschlich als Bestandsdaten bezeichnet worden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
PIN und Passwörter: Der Bestandsdaten-Beifang der Polizei |
- 1
- 2
Ja gibt ja ganz interessante Dokus dazu, wie die Polizei (vor allem in meinem Fall im...
Ich wette es wird nicht mehr lange dauern und man kann gerade deshalb die PUKs ändern...
siehe auch die jüngsten meldungen über das umgehen von sperrbildschirmen...
wenn dann fragst du eh nur 2 stellen - den Provider und Google. die effizienteste...