Photovoltaikstrategie: So einfach soll der Betrieb von Balkonkraftwerken werden

Die Regierung will sogar rückwärtslaufende Zähler bei Balkonkraftwerken zulassen.

Ein Bericht von veröffentlicht am
"Vorübergehend" sollen Balkonkraftwerke auch an Ferrariszähler betrieben werden dürfen.
"Vorübergehend" sollen Balkonkraftwerke auch an Ferrariszähler betrieben werden dürfen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Die Bundesregierung plant möglichst schnelle Vereinfachungen bei der Anmeldung und Installation von Balkonkraftwerken. Der entsprechende Gesetzesentwurf müsse nun fertiggestellt und "unverzüglich" dem Bundestag zugeleitet werden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel (Grüne), am 8. Mai 2023 in einer Anhörung des Petitionsausschusses des Bundestags. Er gehe davon aus, dass die Neuregelung "so schnell wie möglich kommt". Allerdings liege es in der Hand des Bundestags, ob das Gesetzesverfahren möglicherweise verkürzt werde.

Inhalt:
  1. Photovoltaikstrategie: So einfach soll der Betrieb von Balkonkraftwerken werden
  2. Wer haftet bei Unfällen mit Balkonkraftwerken?

Wenzel fügte hinzu: "Die Entscheidung bei der Bundesregierung ist gefallen. Wir wollen das. Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, wir wollen den Schukostecker ganz normal nutzen, wir wollen die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften." Ebenfalls wolle die Regierung die nutzbare Leistung der Balkonkraftwerke auf 800 Watt erhöhen und übergangsweise auch rückwärtsdrehende elektromechanische Ferrariszähler zulassen.

Photovoltaikstrategie vorgestellt

In seinen Erläuterungen verwies Wenzel auf die am 5. Mai 2023 vorgestellte Photovoltaikstrategie des Ministeriums. In dem 45-seitigen Papier wird unter Punkt 3.4 als Zielbild formuliert: "Die Vorschriften für den Anschluss von Balkon-PV sind deutlich vereinfacht. Die Anlagen können einfach installiert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Die Betreiberinnen und Betreiber können die Anlage selbst anschließen und ohne die Hilfe von Fachkräften in Betrieb nehmen. Die Anmeldung ist einfach und schnell erledigt."

Damit decken sich die Pläne der Bundesregierung im Wesentlichen mit den Zielen der Petition, mit der sich die Abgeordneten in der Anhörung befassten. Diese war von mehr als 100.000 Personen unterzeichnet worden, so dass das erforderliche Quorum von 50.000 Unterstützern um mehr als das Doppelte übertroffen wurde.

Stromerzeugung nicht der entscheidende Grund

Petent Andreas Schmitz, der einen Youtube-Kanal zum Thema erneuerbare Energien betreibt, wurde in der Anhörung von Christian Ofenheusle unterstützt. Dieser veröffentlichte als Gründer der Agentur Empowersource bereits ein Photovoltaik-Fachbuch und ist in entsprechenden Normierungsgremien des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) aktiv.

In seinem Eingangsstatement nannte Schmitz vier Gründe für seine Petition. Beim Betrieb eines Balkonkraftwerks gehe es nicht vorrangig um die Stromerzeugung, sondern um andere wichtige Aspekte. So stelle die Nutzung einer solchen PV-Anlage eine "vertrauensbildende Maßnahme für die erneuerbaren Energien" dar. Damit könne man "den härtesten Klimawandelleugner überzeugen".

Für viele Mieter oder Eigentümer stelle der Betrieb einer solchen Anlage den Einstieg in die erneuerbaren Energien dar. Wegen der geringen Investitionskosten ließen sich Balkonkraftwerke ohne Kredite finanzieren. Darüber hinaus würden Betreiber beim Stromverbrauch achtsamer, da sie die Nutzung von Geräten in die Mittagsstunden legten und sich generell mehr mit ihrem Stromverbrauch beschäftigten.

Zu guter Letzt könnten die leichteren Verfahren dazu führen, dass mehr Betreiber ihre Anlagen auch tatsächlich anmeldeten. Selbst die Bundesregierung geht in ihrer Photovoltaikstrategie davon aus, dass dies derzeit nur bei der Hälfte der Geräte der Fall sei. Nach Informationen von Golem.de liegt dies allerdings auch daran, dass Nutzer damit einen Austausch von Zählern umgehen wollen, die bei Einspeisung rückwärts laufen.

Die Abgeordneten des Petitionsausschusses standen den Forderungen von Schmitz und Ofenheusle meist positiv gegenüber.

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Wer haftet bei Unfällen mit Balkonkraftwerken? 
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bofhl 25. Mai 2023 / Themenstart

He? Sieh dir bitte mal den Frequenzverlauf im Netz an wenn z.B. ein Pumpenmotor...

gadthrawn 22. Mai 2023 / Themenstart

Du weißt das statistisch mittlerweile die meisten Wohnungsbrände von Waschmaschinen...

gadthrawn 22. Mai 2023 / Themenstart

Wenn ich gedanklich durchgeh - stimmt. Ich hab nur 4 CEE Dosen, und viel mehr Schuko.Ich...

Casio 22. Mai 2023 / Themenstart

Motivation: - Umweltschutz - Spieltrieb - selbstbeweihräucherung (die Southpark Folge...

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