Photovoltaik-Bilanz: Sommer vorm Balkonkraftwerk

Zu den Themen, die in diesem Jahr besonders populär gewesen sind, gehörte zweifellos die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken. Während Deutschland monatelang über Sinn und Unsinn von Heizungstausch und Wärmepumpen diskutierte, haben sich Hunderttausende Nutzer die Steckersolargeräte angeschafft. Am Ende des Jahres ist es daher Zeit, den Ertrag des seit dem Frühjahr von Golem.de getesteten Balkonkraftwerks auszuwerten und einen Ausblick auf die geplanten Vereinfachungen im kommenden Jahr zu geben.
Dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zufolge(öffnet im neuen Fenster) sind aktuell rund 340.000 angemeldete Balkonkraftwerke in Betrieb. Von diesen wurden mehr als 260.000 in diesem Jahr in Betrieb genommen. Die tatsächliche Zahl der installierten Anlagen dürfte noch höher sein. So gibt es nicht gezählte Anlagen, deren Status unklar ist, und solche, die nicht oder noch nicht angemeldet sind.
300 kWh in acht Monaten produziert
Zu den angemeldeten Anlagen gehört auf jeden Fall unser seit März am Balkon hängendes Testgerät . Die beiden Panels vom Typ Anker Solix RS40P (öffnet im neuen Fenster) verfügen über eine Peakleistung von jeweils 445 Watt und können über den Wechselrichter bis zu 600 Watt einspeisen. Seit dem offiziellen Start der Einspeisung am 24. April 2023 hat das Gerät eine Energie von etwa 297 Kilowattstunden (kWh) produziert. Zwischenzeitlich hatten wir das Gerät zu Testzwecken jedoch nur mit einem Panel betrieben.
Von der erzeugten Energie wurde mehr als Hälfte, 156 kWh, kostenlos ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Unter Berücksichtigung der Strompreisbremse haben wir mit dem selbst genutzten Rest etwa 60 Euro an Stromkosten gespart. Unter der optimistischen Annahme, dass in den ersten vier Monaten des Jahres 100 kWh generiert worden wären, hätten wir in diesem Jahr rund 80 Euro an Stromkosten sparen können.
Preise für Module sinken
Doch solch hohe Strompreise bleiben hoffentlich die Ausnahme. Im kommenden Jahr dürfte der durchschnittliche Preis wieder bei 30 Cent pro kWh liegen, so dass sich die Ersparnis bei gleicher Erzeugung auf 60 Euro verringern würde. Damit würden sich die Anschaffungskosten für ein solches Balkonkraftwerk um einige Jahre später amortisieren.
Doch es gibt derzeit einige Faktoren, die dazu beitragen können, diesen Zeitraum zu verkürzen. So senken Hersteller beispielsweise die Preise für die Module. Das von uns getestete Anker-Gerät kostet inklusive Wechselrichter und stabiler Halterung derzeit 899 Euro statt der ursprünglichen 1.390 Euro. Andere Anbieter sind generell deutlich günstiger.
Daten plötzlich verschwunden
Insgesamt hat das Balkonkraftwerk während des Sommers gut funktioniert. Die hohen Erträge der ersten Wochen wurden jedoch nicht mehr erzielt. Seit einem Peak mit 3,75 kWh Anfang Juni ging die erzeugte Tagesenergie wegen des Wetters kontinuierlich zurück. Seit Mitte Juni wurde nur noch ein einziges Mal der Wert von 2,5 kWh übertroffen.






















Was ein wenig ärgerlich ist: Die Anker-App zeigte plötzlich den eingebundenen Wechselrichter nicht mehr an. Dadurch waren sämtliche Einspeisedaten der ersten acht Monate verschwunden. Hätten wir diese nicht regelmäßig zur Auswertung in eine Excel-Tabelle eingetragen, wäre eine Auswertung nicht mehr möglich gewesen. Eine Funktion, die Daten beispielsweise als csv-Datei zu exportieren, gibt es leider nicht.
Da wir seit Mitte Juni zusätzlich den Batteriespeicher Zendure Solarflow verwenden, konnten wir fehlende Einspeisedaten zudem über die Zendure-App rekonstruieren. Diese erfasst nicht nur die ins Hausnetz eingespeiste Energie, sondern auch den Strom, der von den Panels im Solarflow ankommt.
Zendure Solarflow kann nun drei Phasen überwachen
Im ersten Test hat uns das System von Zendure nicht überzeugt . Der Eigenverbrauch ließ sich damit nicht wirklich steigern. Um den Wert zu steigern, haben wir den Solarflow dann im September mit dem Stromverbrauchsmesser Shelly Pro 3EM verknüpft .
Auch dieser Test verlief nicht besonders zufriedenstellend, da der Solarflow zunächst nur eine von drei Phasen überwachen konnte. Das hat Zendure nun geändert. Inzwischen sind alle drei Phasen frei wählbar. Sollte das System dann im kommenden Jahr in Echtzeit funktionieren, könnte der Eigenverbrauch des Stroms deutlich gesteigert werden. Sinnvoll wäre dazu, die aktuelle Kapazität des Akkus von knapp 1 kWh mindestens zu verdoppeln.
Im kommenden Jahr ändern sich einige Faktoren, die die Stromerzeugung zum einen erhöhen, zum anderen verringern werden.
Künftig 800 Watt Einspeiseleistung erlaubt
So hat die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Vorgriff auf den geplanten gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks inzwischen einheitliche Vorgaben beschlossen. Diese Vorgaben sehen unter anderem vor, dass die Solarpanels an den Balkonen nur senkrecht angebracht werden dürfen.
Wie unser Test ergeben hat, sinkt dadurch die produzierte Energie je nach Sonnenstand erheblich. Zwar gibt es Module mit speziellen Prismengläsern, die die Ausbeute verbessern können, doch das ist bei unserem System nicht der Fall.
Positiv dürfte sich hingegen die geplante Erhöhung der zulässigen Einspeiseleistung von 600 auf 800 Watt auswirken. Zwar trägt ein Batteriepuffer schon jetzt dazu bei, dass die höhere Leistung der Panels nicht immer abgeregelt werden muss. Doch wenn der Akku voll ist, ist auch dann bei 600 Watt Schluss.
Gesetzesänderung verzögert sich
Die neue Regelung sollte eigentlich mit dem Solarpaket I der Bundesregierung beschlossen werden und schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. Doch die Haushaltskrise hat die Planungen der Ampelkoalition in den vergangenen Wochen durcheinandergebracht. Nun dürfte das Paket Anfang 2024 beschlossen werden .
Das gilt auch für den geplanten gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes. Der im September 2023 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll am 18. Januar 2024 in erster Lesung vom Bundestag beraten werden(öffnet im neuen Fenster) . Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist daher im zweiten Quartal 2024 zu rechnen.
Der Entwurf sieht eine Privilegierung von Steckersolargeräten sowohl im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Damit erhalten Eigentümer und Mieter einen Anspruch, wie er seit 2020 bereits für die Installationen von Wallboxen für Elektroautos besteht .
Weiter Verwirrung bei Kleingärten
Keine Gesetzesänderung plant die Koalition hingegen bei der Nutzung von Steckersolargeräten in Kleingärten. Einen Vorstoß des Bundesrates, der einen entsprechenden Gesetzentwurf im Oktober 2023 beschlossen hatte(öffnet im neuen Fenster) (PDF), wies die Bundesregierung zurück.
In der Stellungnahme (PDF)(öffnet im neuen Fenster) hieß es zur Begründung: "Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Arbeitsstrom sind kleingartenrechtlich grundsätzlich zulässig, es bedarf daher keiner Gesetzesänderung. Soweit Elektrizität nur als Arbeitsstrom zum Betrieb von Gartengeräten zur Bewirtschaftung des Kleingartens genutzt wird, dient sie der kleingärtnerischen Nutzung und ist aus kleingartenrechtlicher Sicht zulässig. Diese Erwägungen gelten auch für Photovoltaikanlagen. Dabei kann die Photovoltaikanlage auch an ein Stromnetz angeschlossen sein und Strom dort einspeisen."
In den Schrebergärten herrscht daher weiterhin Verwirrung . So befürchtet der Landesverband der Gartenfreunde Berlin sogar eine Verfassungsklage(öffnet im neuen Fenster) , wenn durch eine Gesetzesänderung die Nutzung von Balkonkraftwerken in Kleingärten ausdrücklich erlaubt würde. Das Land Berlin habe mit einer Förderung solcher Anlagen in Schrebergärten daher "den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht" .
Jedoch ist durch die geplanten Gesetzesänderungen damit zu rechnen, dass der Boom bei Balkonkraftwerken im kommenden Jahr weitergeht oder noch verstärkt wird. Denn bislang haben Vermieter oder Miteigentümer häufig einen Grund gefunden, die Installation von Solarmodulen am Balkongeländer zu untersagen.
In den vergangenen Monaten haben wir daher versucht, die rechtlichen und praktischen Probleme, die bei der Installation auftreten können, näher zu beleuchten.
Balkonkraftwerke sind keine Bauprodukte
So hat eine etwas langwierige Recherche am Ende in der Erkenntnis gemündet , dass bestimmte Auflagen, die für PV-Module auf Dächern gelten, nicht von Steckersolargeräten erfüllt werden müssen. Bautechnisch sind Balkonkraftwerke daher wie Blumenkästen zu beurteilen.
Hintergrund der Klarstellung, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im Oktober 2023 veröffentlichte(öffnet im neuen Fenster) , war unter anderem die weit verbreitete Auffassung, dass bei Balkonkraftwerken ab einer Höhe von vier Metern spezielle Gläser für die Solarmodule erforderlich sind oder nur leichte Folienmodule eingesetzt werden dürfen.
Würde das zutreffen, müssten im Grunde bei den meisten Balkonkraftwerken an Mehrfamilienhäusern diese Vorgaben beachtet werden. Mit der Klarstellung des DIBt müssen Vorgaben, die für fest installierte Photovoltaik-Module gelten, daher bei Balkonkraftwerken in der Regel nicht mehr beachtet werden. Allerdings ist weiter sicherzustellen, dass die allgemeinen Anforderungen an Sicherheit und Ordnung(öffnet im neuen Fenster) bei Installation und Betrieb eingehalten werden. Zudem müssen die Vorgaben des Herstellers beachtet werden.
Wer haftet bei Schäden durch abgestürzte Module?
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist wichtig, um einen Absturz der Module beispielsweise bei starken Stürmen zu verhindern. Dies spielt unter anderem bei Haftungsfragen eine Rolle. So empfiehlt ein juristisches Gutachten im Auftrag des Vereins Balkonsolar, , die Befestigung zu dokumentieren. Denn bei Schäden durch ein abgestürztes Solarpanel könnten Mieter vom Grundstückseigentümer in Regress genommen werden.
Nach Einschätzung des Gutachtens ist es nicht zulässig, dass Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dem Nutzer eines Balkonkraftwerks die Auflage erteilen, eine Fachfirma mit der Installation der Panels zu beauftragen. Das sei nur mit Blick auf den elektrischen Anschluss der Fall.
Auch andere Auflagen hält der Gutachter für unzulässig. Das betrifft das Einholen eines Sachverständigengutachtens für die Statik und den Brandschutz sowie die sachverständige Prüfung der gesamten Hauselektrik des Gebäudes. Eine Balkonsolaranlage mit einer Einspeiseleistung von 800 Watt "stellt das Hausnetz des Gebäudes vor keine größeren Herausforderungen" , heißt es weiter.


















Wie ein solcher Streit vor Gericht entschieden würde, ist allerdings offen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte nach einer erfolgreichen Klage gegen zu hohe Auflagen , das geplante Mitspracherecht von Vermietern bei der Genehmigung von Balkonkraftwerken zu konkretisieren. Ob der Bundestag diese Forderung berücksichtigt, ist derzeit unklar.
Empfehlenswert dürfte es auf jeden Fall sein, als Betreiber eines Balkonkraftwerks über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen.
Keine Photovoltaik-Versicherung erforderlich
Diese deckt nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) auch solche Fälle ab, in denen die Solarpanels nicht ordnungsgemäß vom Besitzer oder Handwerker befestigt wurden. Nicht versichert sind hingegen vorsätzliche Schädigungen. Wer keine private Haftpflichtversicherung besitzt, muss im Falle eines Schadens hingegen mit seinem eigenen Vermögen haften. Das kann bei Personenschäden sehr teuer werden.
Nach Angaben der HUK Coburg umfasst der Versicherungsschutz auch "Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten" . Ebenfalls versichert seien Schäden, die durch einen Brand der Anlage am Eigentum Dritter entstünden.
Doch wie lassen sich Beschädigungen der Panels durch Brand, Sturm oder Hagel am besten versichern? Dazu teilte der GDV im November 2023 mit(öffnet im neuen Fenster) : "Eine spezielle Photovoltaikversicherung benötigt man dafür nicht." Die Hausratversicherung reiche dafür aus.
Versicherungsverband ändert Musterbedingungen
Zudem erweiterte der Verband dazu seine Musterbedingungen. "Wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen" , hieß es. Allerdings ergab eine Auswertung von Versicherungsbedingungen durch Golem.de, dass Balkonkraftwerke schon jetzt in vielen Fällen mitversichert sind.
Der Verein Balkonsolar hält es jedoch für "unwahrscheinlich, dass ein Balkonkraftwerk, das senkrecht am Balkon hängt, etwa durch Hagel beschädigt wird" . Auch ein Blitzeinschlag sei eher unwahrscheinlich, "da die Module am Balkon hängen, nicht der oberste Teil des Hauses sind und der Blitz in der Regel oben einschlägt" .
Aus den genannten Gründen ist es daher recht wahrscheinlich, dass die Zahl der installierten Balkonkraftwerke zum Ende des kommenden Jahres noch einmal um einige Hunderttausend gestiegen sein wird.



