Phishing: Bank muss Kunden Hackerschaden nicht voll ersetzen
Im Prozess um eine von Hacker betrogene bayerische Familie muss deren Bank den Schaden von mehr als 20.000 Euro nicht voll ersetzen. Die Familie forderte ihr verlorenes Geld am 3. Februar vor dem Landgericht München II von der Volksbank Raiffeisenbank Dachau zurück, die ihren Kunden jedoch grobe Fahrlässigkeit vorhält.
Das Landgericht München II sprach sich für eine Zahlung von 6.500 Euro aus, insbesondere für den besonders geschädigten Sohn. Die Bank will aber nur 2.000 Euro zahlen.
Die Familie hatte von den Hackern ein gefälschtes Schreiben im Namen der Bank erhalten, mit Instruktionen für einen bald ankommenden Brief zur Freischaltung der SecureGo-Mobiltelefon-App für Volksbank-Kunden. Die Betrüger hatten zuvor schon die Pin ausgespäht, räumten die Konten leer und buchten 20.117 Euro ab.
Schlechte Rechtschreibung, abweichende Webseite
Doch das gefälschte Schreiben enthielt drei Rechtschreibfehler sowie optische Abweichungen zu anderen Schreiben der Bank und führte die Kunden auf eine gefälschte Webseite, die eine andere Domainendung aufwies. "Das Schreiben ist schon gut", relativierte jedoch der Vorsitzende Richter.
Er sprach sich für eine Zahlung der Bank über 6.500 Euro an den Sohn aus, der allein durch den Betrug mehr als 12.000 Euro verloren hat und "der wirklich gar nichts dafür konnte". Gleichzeitig betonte das Gericht, dass eine höhere Instanz anders entscheiden könne. Einen vergleichbaren Fall hat es laut Landgericht bislang an keinem anderen deutschen Gericht gegeben.
Die Familie nahm mit einwöchiger Widerrufsmöglichkeit die von der Bank angebotenen 2.000 Euro an, obwohl die Kammer eine höhere Summe empfohlen hat. Die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden.
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