Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Phantom 2: Debatte über Hobbydrohne in 3,4 km Höhe

Ein unbekannter Hobbypilot soll in den Niederlanden eine DJI Phantom 2 auf eine Höhe von 3,4 km geflogen haben. Der Drohnenflug hat eine Kontroverse in der Szene ausgelöst.
/ Andreas Donath
159 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Phantom 2 (Bild: DJI)
Phantom 2 Bild: DJI

Ein unbekannter Pilot hat nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) einen Quadcopter des Typs DJI Phantom 2(öffnet im neuen Fenster) auf 3,4 km Höhe gebracht. Der Flug ist illegal gewesen – in den Niederlanden gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern für Drohnen. Auf der Gipfelhöhe lag der Akkustand bei 27 Prozent, doch bei der Landung soll er nach Angaben des anonymen Piloten bei nur noch 4 Prozent und damit im kritischen Bereich gelegen haben. Fällt der Strom aus, stürzt die Phantom 2 unkontrollierbar ab.

Die DJI Phantom 2 ist eine kleine Hobbydrohne, die nach Herstellerangaben etwa 1 kg wiegt. Ein Absturz des Fluggeräts könnte also schwere Verletzungen verursachen, weshalb der Gesetzgeber vorschreibt, dass unbemannte Luftfahrtsysteme nur im direkten Sichtkontakt geflogen werden dürfen. Das hilft allerdings nichts, wenn die Drohne aus technischen Gründen abstürzt.

Kollisionsgefahr mit Flugzeugen und Hubschraubern

Ein weiterer Grund, weshalb Drohnen nicht so hoch geflogen werden dürfen, ist der Flugverkehr. Natürlich fliegen Verkehrsflugzeuge außer bei Start und Landung nicht in 3 km Höhe, doch Privatflugzeuge und Hubschrauber operieren in diesem Bereich.

In Foren wie Phantompilots(öffnet im neuen Fenster) ist eine Diskussion über den Sinn solcher Rekordflüge entbrannt. Die meisten verurteilen die Aktion, weil sie über bewohntem Gebiet verantwortungslos sei. Die Funkverbindung hätte abreißen oder der Wind die Drohne außerhalb der Reichweite des Senders wehen können. Im Frühjahr 2015(öffnet im neuen Fenster) hatte ein anderer Drohnenpilot seine Phantom 3 Professional 7,2 km weit und wieder zurück fliegen lassen, ohne dass die Funkverbindung abriss. Die DJI-Drohnen fliegen bei einem Abriss der Verbindung zum Ausgangspunkt zurück.

Drohnenregulierung soll verschärft werden

In den USA wurde Ende 2015 eine Registrierpflicht für Drohnen ab einem Gewicht von etwa 250 Gramm eingeführt. Die Nutzer müssen seitdem mit Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Fluggerät registriert werden und ihre Drohne kennzeichnen. In Deutschland ist eine ähnliche Regelung geplant. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte im Dezember 2015(öffnet im neuen Fenster) : "Drohnen, die schwerer als 0,5 kg sind, sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können." Auch hier sollen Kennzeichen und Adresse des Besitzers in einer Datenbank gespeichert werden.


Relevante Themen