Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Pflichten nicht erfüllt: Schwere Vorwürfe gegen Instagram, Tiktok, Youtube und Co.

Verbraucherschützer belegen in einer Untersuchung, dass Social-Media-Anbieter Minderjährige nicht ausreichend vor Risiken schützen.
/ Ingo Pakalski
Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Anbieter von Social-Media-Apps schützen Jugendliche zu wenig. (Bild: Pixabay)
Anbieter von Social-Media-Apps schützen Jugendliche zu wenig. Bild: Pixabay

Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die Social-Media-Plattformen Facebook, Instagram, Snapchat, Tiktok und Youtube kommen ihrer Pflicht zum Schutz Minderjähriger nicht ausreichend nach. Aus Sicht des Verbands sollten Minderjährige selbst stärker Einfluss darauf haben können, welche Inhalte ihnen angezeigt werden.

Denn meist bestimmen Empfehlungsalgorithmen, welche Inhalte Minderjährige auf den untersuchten Plattformen sehen. Personalisierte Endlosfeeds und automatische Wiedergaben fördern aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands die exzessive Nutzung von Diensten und sind potenziell suchterzeugend.

Darüber hinaus setzen Anbieter immer wieder auf verhaltensmanipulierende Mechanismen. Sie fordern Minderjährige teilweise wiederholt dazu auf, persönliche Daten freizugeben, etwa ihren Standort oder ihre Kontakte.

Anbieter sollen Geschäftsmodelle ändern

Zwar sind Kontaktmöglichkeiten bei Konten Minderjähriger standardmäßig eingeschränkt, lassen sich aber bei Instagram oder Tiktok leicht ändern, kritisieren die Verbraucherschützer. Dadurch können Fremde Minderjährige über die Dienste kontaktieren. Damit steigt das Risiko für Grooming, Belästigung und sexualisierte Gewalt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Anbieter ihre Geschäftsmodelle so verändern sollten, dass schädliche Funktionen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe für alle standardmäßig ausgestellt sind. Denn dabei werde das Deaktivieren personalisierter Empfehlungen zusätzlich erschwert, kritisiert der Verband. Grundsätzlich wäre es gut, wenn Nutzer ihre eigenen Interessen als Grundlage für Empfehlungen angeben könnten.

"Die Geschäftsmodelle vieler Social-Media-Plattformen zielen darauf ab, Minderjährige möglichst lange online zu halten. Das steigert die Werbeeinnahmen der Anbieter, ist aber gesundheitsgefährdend. Es ist allerhöchste Zeit gegenzusteuern", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Sie verlangt, dass die "Plattformen ihre Dienste sicherer gestalten – und zwar für alle".

Forderungen der Verbraucherschützer

Der Verband will erreichen, dass die Europäische Kommission die Vorgaben des DSA zum Schutz von Minderjährigen konkretisiert und die Spielräume für Plattformen stärker einschränkt. Mit dem Digital Fairness Act müssen verbindliche Regeln gegen manipulative und suchtfördernde Mechanismen geschaffen werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zwischen dem 13. März 2026 und 1. Juni 2026 überprüft(öffnet im neuen Fenster), wie Social-Media-Plattformen die Vorgaben des Digital Services Act zum Schutz von Minderjährigen umsetzen. Untersucht wurden Facebook, Instagram, Snapchat, Tiktok und Youtube, da diese die meistgenutzten Plattformen in Deutschland sind.

Dafür legte der Verband Testkonten für fiktive 13-jährige Nutzer an und analysierte Registrierung, Altersvorgaben, Standardeinstellungen und zentrale Funktionen der Plattformen. Die Auswertung erfolgte anhand eines Kategoriensystems, das sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert.


Relevante Themen