Petition zu Balkonkraftwerken: Das muss doch einfacher gehen!
Andreas Schmitz ist Wissenschaftler im Bereich mathematische Optimierung und KI und hat einen Youtube-Kanal(öffnet im neuen Fenster) mit aktuell über 250.000 Abonnenten. Schmitz beschäftigt sich auf pragmatische Weise mit erneuerbaren Energien, privaten Solaranlagen, Akku-Technologie und Nachhaltigkeit. Zusammen mit dem Verein Balkonsolar, der EWS Schönau und der Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e. V. (REG.eV)(öffnet im neuen Fenster) hat er eine Petition über die Petitionsplattform des Deutschen Bundestages(öffnet im neuen Fenster) ins Leben gerufen, die noch bis zum 27. April 2023 gezeichnet werden kann.
Mittlerweile hat die Petition mit über 90.000 Mitzeichnern die notwendige Grenze von 50.000 Unterschriften erreicht, auch die Anhörung dazu ist bereits festgelegt. Die öffentliche Sitzung am 8. Mai 2023 wird im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, stattfinden.
Worum geht es bei der Petition genau?
Ziel der Petition ist eine Vereinfachung von Anmeldung und Betrieb privater Solar-Kleinanlagen bis 600 W (aktuell) beziehungsweise 800 W (EU-weite Regelung) eingespeister Leistung. Aktuell ist der legale Betrieb einer solchen Anlage an diverse Auflagen gebunden.
Dazu gehören die Anmeldung im Marktstammdatenregister, eine Anmeldung beim Netzbetreiber und – bei Mietern – das Wohlwollen des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaften von Wohnhäusern. Diverse Gesetze und Verordnungen sollten vereinfacht oder abgeändert werden, damit Installation und Betrieb solcher Anlagen deutlich mehr Menschen in Deutschland ermöglicht wird, finden die Initiatoren der Petition.
Sie haben die Stellen, an denen aus ihrer Sicht Änderungen notwendig sind, identifiziert und zeigen auch gleich die möglichen Änderungen auf – unter anderem für das Wohnungseigentumsgesetz und auch für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Mehr Details finden sich im vollständigen Petitionstext(öffnet im neuen Fenster) .
Nach unseren Recherchen ist es die umfangreichste und auch die Petition mit den meisten Unterzeichnern in diesem Bereich. Der Weg dahin war laut den Initiatoren allerdings etwas steinig und es bedurfte tatkräftiger Unterstützung auch aus der Politik.
Eine Petition zu erstellen ist an sich recht einfach, die eigentliche Hürde ist die Prüfung. Sie erfolgte durch das zuständige Referat des Bundestages.
Dieses Referat sei notorisch unterbesetzt, sagen die Initiatoren der Petition und berufen sich dabei auf Angaben aus dem Referat selbst. Es habe die Petition anteilig ändern und sogar mit einer bereits abgelaufenen Petition (die ganze 82 Stimmen gesammelt hatte) zusammenlegen wollen.
Wie geht es mit der Petition weiter?
Bei der abgelaufenen Petition sollten Rasenflächen einfacher in Wildblumenflächen umgewandelt werden können. In einer Nebenforderung ging es um das Thema Solaranlagen. Für das Referat war das offenbar Gemeinsamkeit genug, um gut 50 Prozent der Forderungen der Balkonsolar-Petition aus dem Text streichen zu wollen, wie die Initiatoren berichten.
Das Petitionsrecht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und definiert klare Regeln, wie eingereichte Petitionen von den Ausschüssen behandelt werden müssen. Erst mithilfe des Vereins Klimaschutz im Bundestag e. V. und Abgeordneten verschiedenster Fraktionen konnte das Fachreferat dazu bewegt werden, die Petition unverändert zuzulassen.
Aufgrund der recht großen Community der Organisatoren waren die notwendigen 50.000 Stimmen recht schnell erreicht. Laut einer Statistik schaffen das nur unter 1 Prozent der Petitionen insgesamt pro Jahr. Wer sich die Geschichte aus der Sicht der Initiatoren anschauen möchte, kann das im Video von Andreas Schmitz machen(öffnet im neuen Fenster) .
Klimaministerium will Vorschläge "gründlich prüfen"
Wenn das Anliegen vor dem Petitionsausschuss vorgetragen wurde, muss sich die Politik weiter mit dem Thema befassen. Der Ausschuss kann die vorgetragenen Forderungen an die verantwortlichen Bereiche weitergeben und deren Umsetzung empfehlen.
Eine Garantie für die Umsetzung gibt es aber nicht. Zumindest hat das Thema mittlerweile genug Aufmerksamkeit, dass es bereits eine Zusage vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gibt, die Vorschläge gründlich zu prüfen und sich zum Beispiel für konkrete Punkte wie die 800- statt 600-W-Leistungsobergrenze oder das Reduzieren von bürokratischem Aufwand einzusetzen, wie Schmitz auf Anfrage von Golem.de erklärte.
Parallel dazu wollen die Organisatoren der Petition das Thema weiter vorantreiben – unter anderem mit einer Studie, die helfen soll zu quantifizieren, wie sich die direkten und indirekten Effekte von Balkonkraftwerken auswirken. Etwa durch ein geändertes Nutzungsverhalten, wenn Betreiber solcher Anlagen versuchen, den eigenen Strom möglichst effizient zu nutzen und Geräte wie Spül- oder Waschmaschinen primär zu betreiben, wenn auch Strom erzeugt wird.
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