Gefahr der Profilbildung bleibt bestehen
Die Gefahr der Profilbildung steige im Vergleich mit einer bereichsspezifischen Kennnummer erheblich. "Diesem erhöhten Gefahrengrad müsste mit verstärkten technisch-organisatorischen Sicherungsmaßnahmen begegnet werden, um eine Profilbildung hinreichend auszuschließen", schreiben die Gutachter des Bundestags. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) halten demnach eine Profilbildung nicht für ausgeschlossen.
Positiv hält das Gutachten fest: "Die Einführung der Identifikationsnummer stellt die Richtigkeit der personenbezogenen Daten sicher, dient der Steigerung der Funktionsfähigkeit, Effektivität und Leistungsgerechtigkeit der Verwaltung, entlastet den Bürger von Nachweispflichten und beugt Leistungsmissbrauch vor." Das seien wichtige Ziele.
Ausgang einer Verfassungsklage offen
Allerdings schätzt das Gutachten die Eingriffsintensität als "hoch" ein. Da die Zweckbindung der Verarbeitung zudem nicht ausschließlich auf die Identifikation von Personen gegenüber der Verwaltung beschränkt sei, "ist die Verarbeitung zu anderen Zwecken bis hin zur Nutzung der Steuer-ID in der Privatwirtschaft rechtlich nicht eindeutig ausgeschlossen", heißt es weiter.
Abschließend schreiben die Gutachter: "Der Ausgang der Gesamtabwägung ist aufgrund des hohen Rangs der informationellen Selbstbestimmung und der bestehenden angesprochenen Unwägbarkeiten insbesondere hinsichtlich möglicher Zweckänderungen und dem Ausreichen der technischen Schutzvorkehrungen mindestens als offen anzusehen."
Mit anderen Worten: Die Gutachter halten es für gut möglich, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht in dieser Form wieder einkassiert wird. Das sehen auch die Bundestags-Grünen so. "Schaut man sich andere, zentrale Projekte dieser Großen Koalition an, so scheinen CDU/CSU und SPD gerade im innen- und digitalpolitischen Bereich den Anspruch, im Parlament verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden, nicht länger zu verfolgen und das Bundesverfassungsgericht längst als Korrektiv praktischer jedweder Gesetzgebung einzupreisen", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz.
Nachtrag vom 23. September 2020, 16:40 Uhr
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am Mittwoch beschlossen. "Das Registermodernisierungsgesetz ist der Grundstein, auf dem wir die digitale Verwaltung bauen können", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu dem Beschluss. Das Ministerium verwies in seiner Mitteilung auf das geplante Datencockpit, mit dessen Hilfe die Bürger den Datentransfer kontrollieren könnten.
Der IT-Branchenverband Bitkom bezeichnete die Modernisierung als "überfällig". Allerdings forderte der Verband im Detail Nachbesserungen bei den Regelungen. So solle das Gesetz "technologieneutral ausgestaltet werden, es sollte also keine Vorfestlegung auf den Einsatz von Vermittlungsstellen getroffen und die Nutzung moderner Standards ermöglicht werden". Zudem solle der Geltungsbereich neben natürlichen auch auf juristische Personen ausgeweitet werden. Bei der Umsetzung sollten höchste Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit der Datenverarbeitung gestellt werden.
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Personenkennziffer: Bundestagsgutachten zweifelt an Verfassungsmäßigkeit |
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Verfassungskonforme Gesetze gibt's die letzten Jahre sowieso quasi immer erst nach einer...
Solche und ähnliche Behauptungen kennen wir doch schon. Die sind den berühmten...
Mir erschließt sich bei einer einheitlichen Identifikationsnummer nicht, wo das Problem...
Und wieder tragen Berater Kofferweise das Geld raus. Und am Ende wird das Gesetz gekippt...