Personenkennziffer: Bundesrat billigt einheitliche Bürgernummer
Behörden sollen die Daten von Bürgern künftig auf Basis einer gemeinsamen Kennziffer effizienter austauschen können. Nach dem Bundestag im Januar stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem sogenannten Registermodernisierungsgesetz zu(öffnet im neuen Fenster) . Der wohl wichtigste Inhalt des Gesetzes ist die Einführung einer individuellen Identifikationsnummer auf Grundlage der Steuer-ID. Diese soll nicht mehr nur für Steuerzwecke verwendet, sondern als einheitliche ID behördenübergreifend genutzt werden können.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder äußerte wiederholt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetz. Zuvor hatten neben Datenschutzbeauftragten auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags und weitere Rechtsexperten Kritik zu der erweiterten Nutzung der Steuer-ID formuliert. Zuletzt forderte etwa auch der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Sachsen , das Gesetz im Bundesrat noch zu stoppen.
Mit Hilfe der zentralen Kennung sollen Personenverwechslungen ausgeschlossen und die Basisdaten natürlicher Personen verlässlich gepflegt und bereitgestellt werden können. Zu den Stammdaten zählen Namen, Geburtsort und -datum, Geschlecht, Anschriften, Wohnungswechsel sowie Staatsangehörigkeiten. Für besonders schützenswerte Personen soll eine Auskunftssperre gelten. Der Zugriff von Sicherheitsbehörden ist nicht vorgesehen.
Mit Hilfe eines sogenannten Datencockpits sollen sich Bürger einen Überblick über die Zugriffe der Behörden auf ihre Stammdaten verschaffen können. Anders als ursprünglich geplant sollen Bürger auch erkennen können, was von wem wann an wen übermittelt wurde. Zuvor war nur der Einblick in Protokolldaten vorgesehen.
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