Personenbeförderungsgesetz: Bundesregierung schafft Grundlage für Ridesharing-Dienste
Das neue Personenbeförderungsgesetz definiert neue Formen der Mobilität. Aber das Taxigewerbe hat sich einige Privilegien bewahrt.

Rechtssicherheit für Fahrdienste: Der Bundestag hat der Reform des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt. Das soll einen sicheren Rechtsrahmen für neue Formen der Mobilität wie Ridesharing- und -Ridepooling-Dienste schaffen, die per App bestellt werden.
Die von Verkehrsminister Andreas Scheuer initiierte Reform bezieht sich auf zwei Bereiche: Es lasse "eine neue Gelegenheitsverkehrsform des 'gebündelten Bedarfsverkehrs'" zu, heißt es in einer Mitteilung des Bundestages. Damit ist die Rechtsgrundlage für Mobilitätsdienste wie Uber geschaffen, deren Geschäftsmodell "die Einzelsitzplatzvermietung" ist.
ÖPNV kann nach Bedarf ergänzt werden
Außerdem ermöglicht das neue Gesetz einen bedarfsgesteuerten Linienverkehr als Ergänzung zum regulären öffentlichen Personennahverkehr. Das bedeutet, Verkehrsbetriebe können ihre Angebot in Stoßzeiten ergänzen. Die BVG in Berlin beispielsweise betreibt Kleinbusse, die per App gebucht werden. Verkehrsbetriebe in ländlichen Regionen bekommen de Möglichkeit, ihr Angebot flexibler zu gestalten.
Zwei Jahre lang hat die Bundesregierung an der umstrittenen Reform gearbeitet. Proteste gab es unter anderem von Seiten der Taxifahrer, die sich gegen die Konkurrenz wehrten. Sie haben durchgesetzt, dass unter anderem die sogenannte Rückkehrpflicht bestehen bleibt. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge von Diensten wie Moia oder Clevershuttle nach einer Fahrt zu ihrem Stützpunkt zurückkehren müssen und erst dann wieder für Fahrgäste zu Verfügung stehen.
Nur Taxis dürfen Fahrgäste am Wegesrand aufnehmen
Unterwegs Fahrgäste aufnehmen dürfen weiterhin nur Taxis. Kritiker wenden dagegen ein, dass das sinnlose Leerfahrten für die Mobilitätsdienstleister bedeute. Zum Schutz des Taxigewerbes wurde zudem eine Regelung aufgenommen, nach der die Kommunen die Taxitarifpflicht lockern und eine Spanne von Höchst- und Mindestpreisen einführen können.
Zudem können die Kommunen eine Quote für die Fahrdienste am Verkehrsmix oder Mindestpreise festlegen. In Hamburg etwa hat die Stadt festgesetzt, dass eine Fahrt mit dem Fahrdienst Moia teurer sein muss als eine Fahrt mit Bus oder Bahn.
Ziel des Gesetzes war, den Anforderungen eines Zeitalters gerecht zu werden, in der nicht mehr jeder ein Auto besitzt, in dem aber trotzdem die Straßen immer voller werden. Kritiker halten das nicht für gelungen. "Das neue Personenbeförderungsgesetz ist allenfalls ein halber Schritt in die richtige Richtung", kommentierte Achim Berg, Chef des IT-Branchenverbandes Bitkom. "Statt konsequent digitale Technologien für eine innovative, ressourcenschonende Mobilität einzusetzen, wird in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status Quo gesetzlich verankert."
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Der Move ist auch beknackt, ich würde eher auf dem Taxigewerbe und ÖPNV angelehnte...
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