Persönlichkeitsrecht: Heimliche PC-Durchsuchung durch Arbeitgeber rechtswidrig

Ein Mitarbeiter des Auslandsgeheimdienstes Bundesnachrichtendienst (BND) muss sich nicht gefallen lassen, dass sein Dienstrechner heimlich durchsucht wurde. Wie die Berliner Zeitung berichtet(öffnet im neuen Fenster) , wurde dazu jetzt ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin veröffentlicht, nachdem die rechts- und grundgesetzwidrige PC-Durchsuchung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in schwerwiegender Weise verletzt hatte.
Der Geheimdienst muss dem Mitarbeiter nun 3.000 Euro Strafe zahlen.
Im Februar 2008 durchsuchte das BND-Referat für IT-Sicherheit auf Anweisung der Behördenleitung den Computer von Michael S., der damals Referatsleiter für Terrorismusabwehr und Organisierte Kriminalität war. Die Aktion wurde geheimdiensttypisch als IT-Routinekontrolle getarnt.
Bereits 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die heimliche Durchsuchung ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfolgt sei (Az: 2 A 11.08).
Daraufhin klagte S. beim Berliner Landgericht, um Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durchzusetzen. Die Richter stimmten dem zu. Die PC-Durchsuchung war eine schuldhafte und grob fahrlässige Amtspflichtverletzung des BND, die gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen habe, heißt es im Urteil. Das Vorgehen des Geheimdienstes "zeitigt ein grundlegendes Fehlverständnis des BND zu den zum Zwecke der Eigensicherung gemäß BND-Gesetz zulässigen Maßnahmen" , so die Richter.
Das Aktenzeichen der Entscheidung des Berliner Landgericht liegt bislang noch nicht vor.



