Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Perfect Privacy: Polizei beschlagnahmt Server von VPN-Provider

Der VPN -Dienst Perfect Privacy wirbt mit absoluter Privatsphäre und verspricht, keine Kundeninformationen aufzuzeichnen. Die holländische Polizei war offenbar trotzdem am Inhalt der Server interessiert.
/ Hauke Gierow
101 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Anonyme Teilnehmer einer Demonstration. (Bild: Vincent Diamante)
Anonyme Teilnehmer einer Demonstration. Bild: Vincent Diamante / CC-BY-SA 2.0

Die niederländische Polizei hat mehrere Server des Dienstes Perfect Privacy beschlagnahmt, wie Torrentfreak berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Dabei hat die Polizei offenbar den Dienst selbst gar nicht kontaktiert, sondern die Hardware direkt beim Hosting-Provider, der Firma I3D beschlagnahmt.

Die Beschlagnahmung erfolgte bereits am 24 August, wurde aber erst jetzt einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Server standen in der niederländischen Stadt Rotterdam, das Unternehmen unterhält weitere Serverstandorte, die nicht betroffen sind.

Nutzer sollen sich nach Angaben von Perfect Privacy keine Sorgen machen, das vertrauliche Informationen der Polizei bekannt werden: "Da keinerlei Daten geloggt werden, besteht derzeit kein Grund zur Annahme, dass Nutzerdaten kompromittiert sind", heißt es in einem Blogbeitrag des Unternehmens.

Keine Informationen über den Grund der Beschlagnahmung

Perfect Privacy schreibt, dass die Polizei sich direkt an den Hoster gewendet hat. Man habe daher keinerlei Informationen über den Grund der Beschlagnahmung. Der Hoster habe direkt Bescheid gesagt und auch kurzfristig für Ersatz gesorgt, so dass der Standort Rotterdam mittlerweile wieder vollumfänglich in Betrieb ist.

Das Unternehmen verwendet nach eigener Angabe "Ram-Server" , es gibt also keine statischen Speichermedien in den Geräten. Wird der Strom abgeschaltet können Daten, wenn überhaupt, nur unter großem Aufwand wiederhergestellt werden. Da aber ohnehin keine Aufzeichnung der Nutzeraktivitäten erfolgt, dürfte die Beschlagnahmung der Geräte nicht zu nennenswerten Ermittlungserfolgen führen.


Relevante Themen