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Paypal-Preisausschreiben: Nutzer zieht nach Sieg gegen Paypal plötzlich Klage zurück

Ein Nutzer hat nach einem Erfolg vor Gericht seine Klage gegen Paypal wegen einer falschen Gewinnzusage plötzlich zurückgezogen. Der Verdacht liegt nahe, dass Paypal dafür gezahlt hat.
/ Achim Sawall
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Bild: Tan Shung Sin/Reuters

Im Rechtsstreit um eine versehentlich ausgesprochene Gewinnzusage über 500 Euro bei Paypal hat ein Kläger nach dem juristischen Erfolg die Klage zurückgezogen. Das berichtet Paypal Deutschland Golem.de.

Das Amtsgericht Jena hatte zuvor angeordnet, dass Paypal einem Teilnehmer des Gewinnspiels "Willste? Kriegste!" die 500 Euro auszahlen muss, die ihm irrtümlich zugesagt worden waren; Paypal hatte im Sommer 2013 versehentlich viele Gewinnzusagen verschickt. Dass der Nutzer nun dennoch seine Klage zurückzieht, ist höchst ungewöhnlich. Laut einem Experten deutet es darauf hin, dass Paypal dem Kläger dafür mehr als nur die 500 Euro gezahlt hat, die ihm laut Gericht zustanden.

Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke sagte dieser Redaktion: "In Tausenden Gerichtsverfahren habe ich einen solchen Fall noch nicht erlebt. Wenn dem so sein sollte, dann hat Paypal vermutlich entweder Geld an den Kläger gezahlt oder eine andere Gegenleistung erbracht, damit das Urteil nicht rechtskräftig wird." Letztlich sei dies aber unerheblich, weil die Meinung des Amtsgerichts zu diesem Thema eindeutig war. Dass Paypal jetzt nervös wird, könne er verstehen. Eine Anfrage von Golem.de zu einer möglichen Zahlung hat Paypal bisher nicht beantwortet.

Paypal erklärte zuvor nur, das Urteil des Amtsgerichts Jena (Aktenzeichen 26 C 871/13(öffnet im neuen Fenster) ) sei "nicht rechtskräftig. Das Verfahren ist mittlerweile beendet und der Kläger hat die Klage zurückgenommen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Jena ist die einzige Entscheidung dieser Art. Alle anderen gerichtlichen Entscheidungen fielen zugunsten Paypals aus." Diese Urteile legte Paypal jedoch nicht vor.

Das Amtsgericht Jena hat Golem.de die Rücknahme der Klage nach dem Urteil bestätigt. Das Urteil sei damit aufgehoben, sagte eine Sprecherin. Angaben zu den Gründen für die Entscheidung lagen dem Gericht nicht vor.

Nachtrag vom 9. Dezember 2014, 12:21 Uhr

Wir haben das Zitat des IT-Anwalts nach Absprache mit dem Verfasser leicht geändert und seinen Namen eingefügt.


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