Patentverletzung: Gericht weist Nvidias Klage gegen Samsung ab
Zwei Patente würden nicht verletzt, ein drittes sei ohnehin ungültig: Nvidia unterliegt vorerst Samsung, möchte den Spruch aber überprüfen lassen. Sollte Nvidia Recht bekommen, wären alle Grafikeinheiten in den Smartphone- und Tablet-Chips von Samsung betroffen, ein Importverbot in die USA drohte.

Die Internationale Handelskommission der Vereinigten Staaten (USITC) hat Nvidias Klage gegen Samsung abgewiesen, da entsprechende Patente nicht verletzt würden (PDF). Nvidia hatte Samsung und Qualcomm unter anderem vorgeworfen, durch die in Systems-on-a-Chip verbauten Grafikeinheiten vom Typ Adreno (Qualcomm), Mali (ARM) und PowerVR (Imagination Technologies) geschützte Verfahren wie Unified Shader zu verwenden, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen.
Bei der Markman-Anhörung im April 2015 waren die meisten von Nvidias Ansprüchen bei einer laufenden Patentklage gegen Samsung und Qualcomm zwar für gültig erklärt worden. ITC-Richter Thomas Pender entschied aber, dass zwei der von Nvidia beanstandeten Patente nicht durch Samsung verletzt würden. Konkret handelt es sich dabei um Vertex Processing (7209140) und Multithreaded Execution (7038685). Das dritte Patent hingegen, Shadow Mapping (6690372), verletzten zwar alle drei iGPU-Typen, es sei aber durch bereits zuvor veröffentlichte Patente ungültig.
Nvidia will diese Entscheidung anfechten und von der sechsköpfigen Kommission prüfen lassen, da das Patent bei der Markman-Anhörung anerkannt worden war. Hintergrund der Patentverletzung ist ein US-Importstopp von Samsung-Geräten mit Chips, in denen Adreno-, Mali- und PowerVR-Grafikeinheiten stecken. Damit wäre es Samsung untersagt, die meisten Smartphones, Tablets und Smart-TVs in die USA einzuführen.
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