Patentverletzung: Gericht weist Nvidias Klage gegen Samsung ab
Die Internationale Handelskommission der Vereinigten Staaten (USITC) hat Nvidias Klage gegen Samsung abgewiesen, da entsprechende Patente nicht verletzt würden ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Nvidia hatte Samsung und Qualcomm unter anderem vorgeworfen, durch die in Systems-on-a-Chip verbauten Grafikeinheiten vom Typ Adreno (Qualcomm), Mali (ARM) und PowerVR (Imagination Technologies) geschützte Verfahren wie Unified Shader zu verwenden, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen.
Bei der Markman-Anhörung im April 2015 waren die meisten von Nvidias Ansprüchen bei einer laufenden Patentklage gegen Samsung und Qualcomm zwar für gültig erklärt worden. ITC-Richter Thomas Pender entschied aber, dass zwei der von Nvidia beanstandeten Patente nicht durch Samsung verletzt würden. Konkret handelt es sich dabei um Vertex Processing ( 7209140(öffnet im neuen Fenster) ) und Multithreaded Execution ( 7038685(öffnet im neuen Fenster) ). Das dritte Patent hingegen, Shadow Mapping ( 6690372(öffnet im neuen Fenster) ), verletzten zwar alle drei iGPU-Typen, es sei aber durch bereits zuvor veröffentlichte Patente ungültig.
Nvidia will diese Entscheidung anfechten(öffnet im neuen Fenster) und von der sechsköpfigen Kommission prüfen lassen, da das Patent bei der Markman-Anhörung anerkannt worden war. Hintergrund der Patentverletzung ist ein US-Importstopp von Samsung-Geräten mit Chips, in denen Adreno-, Mali- und PowerVR-Grafikeinheiten stecken. Damit wäre es Samsung untersagt, die meisten Smartphones, Tablets und Smart-TVs in die USA einzuführen.
- Anzeige Hier geht es zum Samsung Galaxy S25 bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.