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Patentverletzung: Gericht weist Nvidias Klage gegen Samsung ab

Zwei Patente würden nicht verletzt, ein drittes sei ohnehin ungültig: Nvidia unterliegt vorerst Samsung, möchte den Spruch aber überprüfen lassen. Sollte Nvidia Recht bekommen, wären alle Grafikeinheiten in den Smartphone- und Tablet-Chips von Samsung betroffen, ein Importverbot in die USA drohte.
/ Marc Sauter
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Der G80 der Geforce 8800 GTX nutzt Unified Shader. (Bild: Nvidia)
Der G80 der Geforce 8800 GTX nutzt Unified Shader. Bild: Nvidia

Die Internationale Handelskommission der Vereinigten Staaten (USITC) hat Nvidias Klage gegen Samsung abgewiesen, da entsprechende Patente nicht verletzt würden ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Nvidia hatte Samsung und Qualcomm unter anderem vorgeworfen, durch die in Systems-on-a-Chip verbauten Grafikeinheiten vom Typ Adreno (Qualcomm), Mali (ARM) und PowerVR (Imagination Technologies) geschützte Verfahren wie Unified Shader zu verwenden, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen.

Bei der Markman-Anhörung im April 2015 waren die meisten von Nvidias Ansprüchen bei einer laufenden Patentklage gegen Samsung und Qualcomm zwar für gültig erklärt worden. ITC-Richter Thomas Pender entschied aber, dass zwei der von Nvidia beanstandeten Patente nicht durch Samsung verletzt würden. Konkret handelt es sich dabei um Vertex Processing ( 7209140(öffnet im neuen Fenster) ) und Multithreaded Execution ( 7038685(öffnet im neuen Fenster) ). Das dritte Patent hingegen, Shadow Mapping ( 6690372(öffnet im neuen Fenster) ), verletzten zwar alle drei iGPU-Typen, es sei aber durch bereits zuvor veröffentlichte Patente ungültig.

Nvidia will diese Entscheidung anfechten(öffnet im neuen Fenster) und von der sechsköpfigen Kommission prüfen lassen, da das Patent bei der Markman-Anhörung anerkannt worden war. Hintergrund der Patentverletzung ist ein US-Importstopp von Samsung-Geräten mit Chips, in denen Adreno-, Mali- und PowerVR-Grafikeinheiten stecken. Damit wäre es Samsung untersagt, die meisten Smartphones, Tablets und Smart-TVs in die USA einzuführen.


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