Patentstreit: IPCom erwirkt Verkaufsverbot gegen HTC und Nokia
Vor dem Landgericht Düsseldorf hat IPCom per einstweiliger Verfügung ein Verkaufsverbot gegen HTC und Nokia erwirkt. Es gilt für Telekom und Vodafone und sämtliche Geräte beider Hersteller.

Der Patentverwalter IPCom hat vor dem Landgericht in Düsseldorf ein Verkaufsverbot für mobile Geräte von HTC und Nokia erwirkt. Die einstweilige Verfügung richtet sich gegen die Händler T-Mobile und Vodafone. Das Verkaufsverbot beziehe sich auf sämtliche Geräte der beiden Hersteller, twitterte Blogger Florian Müller.
Gegen das Urteil werden aller Voraussicht nach HTC, Nokia, Telekom und Vodafone in Berufung gehen. Ob und wann das Verkaufsverbot in Kraft tritt, ist bislang unbekannt. Die offizielle Urteilsbegründung steht noch aus, bis dahin wollen sich weder IPCom noch andere Beteiligte äußern.
In dem seit Jahren schwelenden Streit geht es um ein Patent, das ein "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation" beschreibt.
Ob das Patent gültig ist, muss allerdings noch vom Europäischen Patentamt in München bestätigt werden. Eine Entscheidung dazu wird diese Woche erwartet.
IPCom gegen Nokia
In einem Patentverfahren hat Nokia erst kürzlich gegen IPCom verloren. Nach Ansicht der Richter am Mannheimer Landgericht verletzt Nokia das UMTS-Patent des Münchner Patentverwerters.
Nokia behauptet, eine eigene Technik zu nutzen und deshalb das von Bosch entwickelte Verfahren nicht zu brauchen. IPCom hingegen, das das Patent 2007 von Bosch übernommen hat, erklärte, das sei unmöglich, da das Verfahren Teil von UMTS sei.
Abmahnungen per E-Mail
Gegen Händler von HTC-Smarpthones hat IPCom Ende 2011 nach eigenen Angaben Klage eingereicht und will damit erreichen, dass die betreffenden Händler keine HTC-Smartphones mehr verkaufen. Am 6. Dezember 2011 hatte IPCom damit begonnen, Abmahnungen an 100 Händler von HTC-Smartphones zu verschicken. In diesen Abmahnungen wurden die Händler darüber informiert, dass die verkauften Geräte gegen ein IPCom-Patent verstoßen.
Am 19. Dezember 2011 hatte HTC dann seinerseits eine einstweilige Verfügung gegen IPCom erwirkt. Und seitdem darf IPCom keine Abmahnungen an Händler mehr verschicken. Nach Auffassung von IPCom betrifft die einstweilige Verfügung aber nicht die Abmahnschreiben an sich, sondern nur zwei Teilaspekte in den Schreiben. In den versendeten Abmahnungen wurden die Händler aufgefordert, den Verkauf von HTC-Smartphones einzustellen - mit einem Fristende vom 20. Dezember 2011. Weil alle Händler nach IPCom-Angaben darauf nicht reagiert haben, wurde Klage eingereicht.
Nachtrag vom 25. April 2012, 11:30 Uhr
Inzwischen hat das Europäische Patentamt IPComs Patent für ungültig erklärt. Damit dürfte auch die einstweilige Verfügung zum Verkaufsverbot hinfällig werden.
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Da kann ich nur sagen: "AMEN" Nur leider ist diese Methode nicht neu. Aber das beste...
das scheint ja schon ein problem an sich zu sein. das man Patente einfach so kaufen...
Nur einen reisenden Experten mit Mütze.
Tja, wer spielt kann verlieren ... Die machen nix anderes als spekulanten ...
Das spielt sehr wohl eine Rolle...