Patentstreit: Apple setzt sich mit Fotogalerie-Patent gegen Motorola durch
Das Landgericht München I hat Apple im Patentstreit mit Motorola einen weiteren Teilerfolg beschert: Apple könnte auch wegen eines Patents zum Umblättern in einer Fotogalerie ein Verkaufsverbot erwirken. Das meldet Prozessbeobachter Florian Müller per Twitter(öffnet im neuen Fenster). Das Gericht gab dem Antrag auf eine entsprechende einstweilige Verfügung statt. Damit erlebt Motorola in München die zweite Niederlage nach dem verlorenen Streit zum Slide-to-Unlock-Patent.
Bei dem gegenwärtig strittigen Patent handelt es sich laut Florian Müller um die Funktion beim Umblättern in einer Fotogalerie, genauer beim Umblättern im vergrößerten, aber nicht im verkleinerten Modus. Apple hält das Patent unter der Nummer EP2059868(öffnet im neuen Fenster), das allgemein ein tragbares Gerät für die Fotoverwaltung beschreibt.
Slide-to-Lock-Urteil
Vor zwei Wochen hatte das gleiche Gericht zu dem Slide-to-Lock-Patent bereits für Apple entschieden. Verschiedene Smartphones von Motorola verstoßen gegen Apples "Slide-to-Unlock-Patent" (EP1964022(öffnet im neuen Fenster)), hatte der Richter Peter Guntz am Landgericht München I damals geurteilt.
Ob Apple die einstweilige Verfügung auch durchsetzen wird, ist noch nicht bekannt. Eine gesonderte Kaution für das Umsetzen der einstweiligen Verfügung muss Apple nicht hinterlegen, sie wäre durch die abgedeckt, die Apple nach dem Slide-to-Unlock-Urteil bereits hinterlegt hat.
Motorola müsste die strittige Funktion auf allen Geräten entfernen und wird es aller Wahrscheinlichkeit auch tun, damit Smartphones und Tablets weiterhin verkauft werden können. Bei der Funktion handelt es sich nicht um eine aus Android, sondern eine von Motorola selbst implementierte.
Auch Apple hat nach Gerichtsurteilen Funktionen aus seinem Betriebssystem entfernt, etwa den Dienst Push E-Mail, der gegen ein Patent von Motorola verstößt.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Motorola Berufung gegen das Urteil einlegen.
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