Patentrechtsstreit um Streamingabos: Disney+ verliert Smartphone-Steuerung für Chromecast
Disney hat unter anderem in Deutschland die Übertragungsfunktion von einem Smartphone auf Googles Chromecast abgeschaltet. Nach den derzeit vorliegenden Informationen wurden Abonnenten darüber nicht informiert, obwohl Disney die E-Mail-Adressen der Abonnenten besitzt. Abonnenten bemerkten die Abschaltung durch eine Fehlermeldung, als sie Inhalte von Disney+ über den Chromecast wiedergeben wollten, wie Schilderungen auf Reddit(öffnet im neuen Fenster) zeigen.
Wer nur ein altes Chromecast-Modell ohne Google-TV-Oberfläche für Disney+ verwendet hat, kann Disneys Streamingabo somit nicht mehr nutzen. Ältere Chromecast-Modelle besitzen keine eigene Oberfläche und die Streaming-Wiedergabe wird über das Smartphone gesteuert.
Anfang September 2026 entschied die Düsseldorfer Kammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC)(öffnet im neuen Fenster), dass Disney das Patent EP 2080349 widerrechtlich nutzt, und sprach eine Unterlassungsverfügung aus. Es gehört zum Portfolio des Unternehmens Interdigital und beschreibt einen drahtlosen Austausch von Videoinhalten zwischen zwei Geräten.
Disney verlor vor Gericht
Golem fragte bei Disney nach, ob das Unternehmen die Chromecast-Abschaltung bestätigen kann. Disney meldete sich zwar, äußerte sich allerdings zu dem Sachverhalt nicht. Alles deutet derzeit darauf hin, dass die Abschaltung der Cast-Funktion zu Chromecast-Geräten aufgrund der Gerichtsentscheidung erfolgte.
Das Gericht bestätigte in dem Verfahren die Gültigkeit des genannten Patents. Die Unterlassungsverfügung gegen Disney gilt für die Länder Deutschland und die Niederlande. Das deckt sich mit den Schilderungen auf Reddit, wo betroffene Abonnenten in den Niederlanden die gleiche Fehlermeldung wie Kunden von Disney+ in Deutschland erhalten.
Disney kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Ob dies geplant ist, ist nicht bekannt.
Der aktuelle Fall ist die dritte Unterlassungsverfügung, die Interdigital vor dem Einheitlichen Patentgericht erwirkt hat. In den beiden anderen Fällen ging es um bestimmte Videokodierungstechniken im Bereich HEVC. Das führte dazu, dass Abonnenten von Disney+ etwa in Deutschland seit Anfang Dezember 2025 keine Inhalte mehr in Dolby Vision ansehen können.
Trotz der verringerten Aboleistung ist der Preis für das entsprechende Disney+-Abo seit Monaten unverändert. Abonnenten zahlen also für eine Leistung, die sie seit Längerem nicht in Anspruch nehmen können. Verbraucherschützer gehen daher davon aus, dass Abonnenten Anspruch auf Rückforderungen der Abogebühren haben.
Nachtrag vom 8. September 2026
Disney bestätigte, dass die Chromecast-Funktion im Abo von Disney+ aufgrund der Gerichtsentscheidung abgeschaltet wurde. Disney machte keine Angaben dazu, ob das Unternehmen Berufung einlegen wird. Es ist derzeit nicht bekannt, wie lange Disney die Chromecast-Funktion in Disney+ abgeschaltet lassen wird.
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