Patentrecht: Vorbereitung auf den Aufmarsch der Trolle
Im deutschen Patentrecht geht es derzeit zu wie bei Herr der Ringe: Kaum ist eine Schlacht gegen die Trolle geschlagen, rückt die nächste Welle an. Im März vergangenen Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Umsetzung der 2012 beschlossenen Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Einrichtung eines Einheitlichen Patentgerichts (EPG) für verfassungswidrig(öffnet im neuen Fenster). Dieses Gesetz würde es vor allem US-amerikanischen Technologiekonzernen und Non-Practicing Entities (NPE) – sogenannten Patenttrollen – leichter machen, Ansprüche aus ihren Schutzrechten in der EU in einem einzigen Verfahren durchzusetzen, befürchtet der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII).
NPEs sind Firmen, die Patente anderer Unternehmen aufkaufen. Allerdings nicht, um mit den geschützten Erfindungen eigene Produkte herzustellen. Vielmehr verdienen sie an den Lizenzen, die sie auf die Schutzrechte in ihrem Portfolio vergeben.