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Patentprozesse: Samsung will Apples Vereinbarung mit HTC sehen

Im Vorfeld des zweiten Patentprozesses zwischen Apple und Samsung vor einem Bundesgericht in Kalifornien verlangt Samsung Einsicht in die Vereinbarung zwischen Apple und HTC. Außerdem wurde Android 4.2 auf dem Galaxy Nexus in dem Prozess zugelassen.
/ Jörg Thoma
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Über Jelly Bean darf nicht nicht verhandelt werden. (Bild: Kimihiro Hoshino/AFP/Getty Images)
Über Jelly Bean darf nicht nicht verhandelt werden. Bild: Kimihiro Hoshino/AFP/Getty Images

Während Google und Apple zumindest Grundlagen für Gespräche zu einer Patenteinigung vereinbaren wollen, ist ein Patentfrieden zwischen Samsung und Apple weiterhin nicht in Sicht. Die beiden Kontrahenten reichen für den im übernächsten Jahr geplanten zweiten Patentprozess ihre Vorgaben ein. Die Vorverhandlungen übernahm Richter Paul S. Grewal, der Hauptverhandlung wird wieder Richterin Lucy Koh vorsitzen.

Samsung will die von Apple mit Smartphone-Hersteller HTC getroffene Vereinbarung einsehen(öffnet im neuen Fenster) . Apple dagegen hat erfolgreich durchgesetzt(öffnet im neuen Fenster) , dass die Samsung-Geräte Galaxy Note 10.1 und das S3 Gegenstand der Verhandlung werden. Auch das Galaxy Nexus mit der nativen Version von Android 4.1 alias Jelly Bean soll von Geschworenen auf mögliche Patentverletzungen untersucht werden.

Mögliches Verkaufsverbot verhindern

Apple hatte sich bereiterklärt, die Lizenzvereinbarung Samsungs Anwälten zur Verfügung zu stellen. Es sind jedoch laut Apple zehn Tage notwendig, um mit HTC zu konferieren. Das Dokument wird also aller Voraussicht nach in dem Verfahren zugelassen. Samsungs Anwälte könnten damit argumentieren, dass Apple sehr wohl Lizenzvereinbarungen eingeht, wenn der Lizenznehmer genügend Geld dafür bezahlt. Außerdem könnte das Dokument mögliche Verkaufsverbote im Vorfeld der Hauptverhandlung verhindern.

Im letzten Patentverfahren hatte Apples Chefstratege für Patentlizenzierungen Boris Teksler noch argumentiert, Apple gehe generell "ungern" Lizenzabkommen ein, denn der iPhone-Hersteller befürchte mögliche Kopien seiner Geräte.

Hauptverhandlung ohne Android

Zuvor hatte Apple versucht(öffnet im neuen Fenster) , Android selbst in die Verhandlung einzubringen. Das lehnte Richter Grewal(öffnet im neuen Fenster) ab. Wäre Android Teil des Verfahrens geworden, hätte möglicherweise "eine beliebige Anzahl von Samsung-Geräten" in das Verfahren miteinbezogen werden müssen, erklärte der Richter. Außerdem hätte ein Urteil auch Geräte betroffen, die nicht von Samsung stammten. Schließlich habe Samsung keinen Einfluss auf das Design von Android, da es eine Entwicklung von Google sei, gab der Richter zu bedenken.

Apple solle sich bei seinen Eingaben mäßigen, denn Samsung werde sicherlich versuchen, weitere Apple-Geräte in den Prozess einzubringen, warnte der Richter weiter. Bislang hat Samsung das iPhone 5 in den Prozess eingebracht.

Hauptverhandlung erst 2014

Die Hauptverhandlung vor dem Bundesgericht in San José in Kalifornien wird voraussichtlich erst 2014 beginnen. Dort wurde bereits der Prozess zwischen Apple und Samsung wegen Geschmacksmusterverletzungen verhandelt, bei dem Samsung von den Geschworenen zu einer Zahlung von 1,05 Milliarden US-Dollar verurteilt wurde. Richterin Lucy Koh wird im Dezember 2012 über die endgültige Höhe der Summe entscheiden.


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