Patentprozesse: Nokia erwirkt Verkaufsverbot für HTC-Geräte

Nokia darf ein Verkaufsverbot für Smartphones von HTC in Deutschland durchsetzen. Das hat das Landgericht Mannheim unter dem Vorsitz des Richters Holger Kircher entschieden. HTC hat demnach unerlaubt Nokias Stromsparpatent EP0673175(öffnet im neuen Fenster) in seinen Smartphones verwendet. Nokia kann das Verkaufsverbot gegen eine Kaution von 5 Millionen Euro erwirken und als Pfand in möglichen Lizenzverhandlungen verwenden. Das berichtet Prozessbeobachter Florian Müller(öffnet im neuen Fenster) .
Nokia konnte sowohl den Vorrichtungs- als auch den Verfahrensanspruch für sein Patent beweisen. Das Patent beschreibt eine Methode, bei der die Leistungsaufnahme eines GSM-Modems reduziert wird, solange es lediglich Verbindung zu einer Sendestation aufrechterhält. Erst wenn exklusive Datenpakete für das Smartphone versendet werden, schaltet das GSM-Modem in den vollen Betrieb um.
HTC kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Sollte Nokia zuvor das Verkaufsverbot erwirken und in einer höheren Instanz verlieren, geht die hinterlegte Kaution an HTC. Damit sollen mögliche Verluste durch das Verkaufsverbot ausgeglichen werden.
Klagen weltweit
Nokia kann auch verlangen, dass Geräte aus dem Handel entfernt werden. Laut Müller geht es um HTC-Geräte, die ein GSM-Modem von Qualcomm enthalten. Außerdem kann Nokia Schadensersatz verlangen, dessen Höhe in einem abgetrennten Verfahren festgelegt werden muss. Bislang ist unbekannt, ob Nokia das Verkaufsverbot tatsächlich durchsetzen wird oder ob sich HTC zu Lizenzzahlungen bereiterklärt. Laut Müller geht Nokia auch in anderen Ländern gegen HTC wegen des Patents vor, darunter Großbritannien und die USA.
HTC hatte Mitte Februar 2013 eine Gegenklage beim Landgericht München eingereicht und selbst ein Patent zu Stromsparfunktionen vorgebracht, das Nokia unerlaubt in einigen seiner Geräte verwenden soll.