Patentprozess: Samsung hat Apples Patente nicht mutwillig verletzt

Samsung muss keine höhere Strafe zahlen, als die von den Geschworenen im Prozess zwischen Apple und Samsung festgelegten 1,049 Milliarden US-Dollar. Richterin Lucy Koh konnte keine mutwillige Verletzung in den Patentverletzungen erkennen.

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Samsung hat Apples Patente nicht mutwillig verletzt.
Samsung hat Apples Patente nicht mutwillig verletzt. (Bild: U.S. District Court)

Samsung hat Apples Patente nicht mutwillig verletzt. Deshalb bleibt es vorläufig bei der von den Geschworenen im Prozess zwischen Apple und Samsung festgesetzten Geldstrafe von 1,049 Milliarden US-Dollar, die die Geschworenen Apple zugestanden haben. Es wird auch kein neues Verfahren geben, wie es Samsung beantragt hatte. Das hat Richterin Lucy Koh bei den Nachverhandlungen im Patentprozess zwischen Apple und Samsung im kalifornischen San Jose entschieden.

Samsung sei davon ausgegangen, dass es einige Patente Apples nutzen dürfe, schreibt Richterin Lucy Koh in ihrer Begründung. Apples Anwälte hätten den Beweis eines mutwilligen Gebrauchs der Patente nicht nachweisen können. Damit überstimmt Koh das Urteil der Geschworenen zumindest teilweise.

Apple hätte beweisen müssen, dass Samsung eine objektive und subjektive Verletzung der Patente begangen habe, schreibt Florian Müller in seinem Blog. Da Samsung aber einige Patente nutzte, weil sie bereits für ungültig erklärt wurden, gebe es keine objektive Patentverletzung. Das Urteil über die subjektive Patentverletzung bleibt aber bestehen, da Samsung die fraglichen Patente dennoch bewusst verletzt habe.

Damit sei die Höhe der Strafzahlungen noch nicht festgelegt, schreibt Müller. Denn Apple könne vergangene Lizenzgebühren einklagen. Außerdem können beide Parteien die Entscheidungen noch anfechten.

Erst kürzlich hatte Richterin Koh ein Verkaufsverbot für Samsungs Mobiltelefone abgelehnt, auf denen die verletzten Patente integriert sind. Damit sind die wichtigsten Entscheidungen in den Nachverhandlungen zum Patentprozess gefallen. Ein endgültiges Urteil dürfte bald folgen.

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