Patentklagen: AVM droht Vertriebsverbot für Fritzboxen

Wie Heise.de(öffnet im neuen Fenster) berichtet, hat Huawei im Zuge mehrerer Patentklagen auch zwei Klagen gegen AVM angestrengt. Es geht um zwei WLAN-Patente, die für die Verwendung von Wi-Fi 6 essenziell sind.
Eine Klage wurde abgewiesen, aber zur anderen fällte das Landesgericht München I Anfang November 2023 ein Urteil. Dabei geht es um die sogenannten Signalisierungsfelder, die im Wi-Fi-6-Standard angeben, ob ein Datenpaket an einen oder mehrere Empfänger transportiert werden soll.
Die Richter wiesen die Einwände von AVM in Bezug auf Verfahrensfehler ebenso zurück wie auch den Hinweis auf Lizenzverhandlungen unter FRAND-Aspekten (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory Terms). FRAND soll verhindern, dass es bei Verhandlungen zu Hinhaltetaktiken kommt.
AVM geht in die zweite Instanz
AVM legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München ein, da es aus Sicht des Unternehmens fraglich ist, ob das entsprechende Patent in den Fritzboxen überhaupt zum Tragen kommt. Darüber hinaus strengte AVM auch eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht an.
AVM gibt sich selbstsicher, die Klage in zweiter Instanz für sich zu entscheiden. Der Hersteller verwies in seiner Stellungnahme, die Heise.de veröffentlichte, auf die Aussetzung des Verfahrens von Huawei gegen Netgear, bei dem es vor dem Landgericht Düsseldorf um das gleiche Patent geht. Außerdem erwähnte AVM einen qualifizierten Hinweis des Bundespatentgerichts, demzufolge das besagte Patent in der derzeitigen Form nichtig sein soll.
Endkunden nicht betroffen
Sollte der Hersteller den Prozess verlieren, droht ihm ein Vertriebsverbot für die Top-Modelle der Fritzboxen. Davon wären die Router betroffen, die über Wi-Fi 6, Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7 verfügen. Derartige Fritzboxen, die bereits ausgeliefert wurden, müssten zurückgerufen und vernichtet werden, wie Heise.de schreibt. Davon wären aber laut AVM-Stellungnahme Endverbraucher, die einen entsprechenden Router bereits gekauft haben, nicht betroffen.



