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Motorola: Verkaufsverbot für Moto G

Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass Motorola in Deutschland das Moto G nicht mehr verkaufen darf. Kläger ist ein Unternehmen, das in der Laserbranche tätig ist und eines seiner Patente verletzt sieht.
/ Tobias Költzsch
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Das Moto G könnte bald nicht mehr in Deutschland erhältlich sein. (Bild: Motorola)
Das Moto G könnte bald nicht mehr in Deutschland erhältlich sein. Bild: Motorola

Motorola darf in Deutschland keine Smartphones mehr verkaufen, die ein bestimmtes Patent verletzen. Das Unternehmen LPKF Laser & Electronics(öffnet im neuen Fenster) hatte vor dem Landgericht Mannheim gegen den Hersteller geklagt und hat nun in einem ersten Urteil recht bekommen. Von der Entscheidung des Gerichts ist das aktuelle Modell Moto G betroffen, das als eines der besten Smartphones im günstigen Marktsegment gilt.

Nach Auffassung des Gerichts verstoßen einige Modelle Motorolas gegen ein Patent bezüglich des sogenannten Laser Direct Structurings (LDS). Das Patent findet laut LPKF(öffnet im neuen Fenster) in der Herstellung komplexer Antennen für Smartphones und Tablets Anwendung.

In China wurde das Patent 2013 für ungültig erklärt, nach einer Klage LPKFs soll der Fall aber wieder untersucht werden. In anderen Ländern gilt das Patent weiterhin, solange es nicht für ungültig erklärt wird. LPKF will nach eigenen Angaben künftig verstärkt gegen Hersteller vorgehen, die das Patent verwenden, um gefälschte LDS-Komponenten in Umlauf zu bringen.

Motorola Moto G – Trailer
Motorola Moto G – Trailer (01:00)

Im Umlauf befindliche Geräte müssen zurückgezogen werden

Das Gericht verurteilte Motorola zudem, bereits in Umlauf befindliche Geräte aus dem Verkauf zu nehmen. Es ist anzunehmen, dass Motorola gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Das Moto G ist von der Ausstattung her eines der aktuell besten Smartphones im Einsteigerbereich.

Nachtrag vom 10. Juli 2014, 9:21 Uhr

Motorola hat mittlerweile auf die Anfrage von Golem.de geantwortet und das von der Gerichtsentscheidung betroffene Gerät genannt. Der Artikel wurde dementsprechend angepasst.


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